Nach Vorstellung beider Fraktionen sollte der Kreistag die Verwaltung auffordern, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten, wie die Kostenübernahme für Verhütungsmittel in den Haushalten ab 2017 gedeckt werden kann. Das Angebot ist gedacht für Frauen mit geringem Einkommen (SGB-II-, SGB-XII- oder AsylbLG-Leistungsempfängerinnen).
„Ungewünschte Schwangerschaften“ vermeiden
Orientieren könne man sich unter Umständen an bereits bestehenden Regelungen in Rotenburg/Wümme und im Heidekreis. Mit dem Antrag will man darauf abzielen, mehr „ungewünschte Schwangerschaften“ aus der Notlage heraus, dass Verhütungsmittel nicht finanziert werden können, zu vermeiden.
Der Plan der Verhütungsmittel-Finanzierung geht auf einen einstimmig gefassten Beschluss des Kreisfrauenrats vom März dieses Jahres zurück. Bislang springt bei den Verhütungsmitteln für Frauen aus Geringverdiener-Haushalten auf Antrag und bei einer „besonderen sozialen Notlage“ die Brethaupt’sche Stiftung finanziell ein.
Freiwillige Leistungen in den Nachbarkreisen
Im vergangenen Jahr jedoch hätten diese Stiftungsmittel dazu nicht mehr ausgereicht, erklären SPD und Grüne. In vier von 33 Fällen habe der Notlage aus diesem Grund nicht abgeholfen werden können, heißt es zur Antragsbegründung.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Kostenübernahme der Verhütungsmittel durch die Krankenkassen bestehe lediglich für Frauen bis zum 19. Lebensjahr, bei ärztlicher Verordnung. Die Nachbarlandkreise Rotenburg und Heidekreis würden solche Kosten als freiwillige Leistung übernehmen. Solch eine Lösung streben nun auch der Kreisfrauenrat, die SPD und die Grünen im Landkreis an.