Sich dort bestatten lassen, wo man zu Lebzeiten gerne war - das soll in Bremen möglich sein. Die Asche der Verstorbenen kann abseits von Friedhöfen auch in Privatgärten verstreut werden - und grundsätzlich auch an öffentlichen Orten, etwa hier am Osterdeich an der Weser. Das regelt das neue Bestattungsgesetz. Bestattung Tod Beerdigung Dort bestattet werden, wo man zu Lebzeiten gerne war - das Bremer Bestattungsgesetz erlaubt das Verstreuen von Asche auch an öffentlichen Grünflächen. Foto: Schlie
Bestattungsgesetz

Letzte Ruhe am Weserstrand – oder am Grünstreifen

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Nicht nur auf dem Friedhof können sich Bremer bestatten lassen. Die Asche der Toten kann auch in Privatgärten verstreut werden. Weniger bekannt: Auch an öffentlichen Orten, an der Weser oder im Park, ist das möglich.

Wo die Weser einen großen Bogen macht, unter einem alten Baum im Park, auf einer kleinen Grünfläche, oder theoretisch auch inmitten eines Kreisverkehrs – Bremer können ihre Asche nach dem Tod auch abseits von Friedhöfen verstreuen lassen.

Seit 2015 hat Bremen ein neues Bestattungsgesetz. Dass Bürger seitdem ihre Totenasche im eigenen Garten oder – bei Zustimmung des Parkvereins – auch in privat geführten Parks verstreuen lassen können, ist vielen bekannt.

Bestattung ist auch an öffentlichen Orten möglich

2015 wurden bereits 50 Anträge auf Verstreuen der Totenasche genehmigt. Bis zur Mitte dieses Jahres verzeichnete der Umweltbetrieb Bremen weitere 20 Anträge. Alle Anfragen bisher haben sich dabei  auf die Bestattung im eigenen Garten bezogen.

Tatsächlich aber ist es grundsätzlich möglich, die Asche auch auf öffentlichen Flächen, wie an Grünanlagen oder am Weserufer, zu verstreuen. Dass es noch keine Nachfrage gab, führt Umweltsenator Dr. Joachim Lohse (Grüne) darauf zurück, dass die Möglichkeit noch zu wenig bekannt ist.

Entschieden wird im Einzelfall

Im Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen heißt es, dass das Verstreuen der Asche auf öffentlichen Flächen dann möglich ist, wenn der Senat entweder die Fläche explizit durch eine Rechtsverordnung ausgewiesen hat, oder es ein Einverständnis für den Einzelfall gibt.

Eine Rechtsverordnung, die bestimmte öffentliche Flächen ausweist, gibt es bisher nicht. „Das hat auch gar nicht so viel Sinn – solche vorherbestimmten Flächen hätten dann ja wieder Friedhofscharakter“, meint dazu die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Maike Schaefer. Dabei solle es das Gesetz ja gerade ermöglichen, sehr individuelle Wünsche zu äußern.

Entschieden werden soll deshalb nur im Einzelfall, sobald der Antrag vorliegt. Und das heißt konkret: Entschieden wird erst dann, wenn ein Mensch verstorben ist, der zu Lebzeiten seinen Wunsch nach einer Bestattung auf einer bestimmten öffentlichen Fläche geäußert hat.

Bestimmte Bedingungen müssen erfüllt sein

Der Verstorbene muss seinen Wohnsitz in Bremen gehabt haben. Außerdem muss eine Person zur Totenfürsorge benannt werden, die für den Toten den Antrag stellt. Individuelle Rechte von Dritten dürfen durch die Wunschbestattung nicht beschnitten werden. Und wichtig ist, dass eine sichere und pietätvolle Zeremonie stattfinden kann.

Immer aber muss sichergestellt sein, dass der Grundstückseigentümer einverstanden ist – auch dann, wenn das Gründstück einem städtischen Unternehmen gehört, also etwa Immobilien Bremen oder dem Umweltbetrieb Bremen.

Dieses Einverständnis kann erst nach dem Tod eingeholt werden. „Man stelle sich vor, jemand möchte sich auf einem Kreisel bestatten lassen – aber wenn er 20 Jahre später stirbt, ist der Kreisel zu einer Kreuzung geworden“, gibt Jens Tittmann, Sprecher der Umweltbehörde, zu bedenken, „deshalb können die Eigentümer erst dann fest zustimmen, wenn der Bestattungsfall eintritt.“

Ohne feste Behördenpraxis wird erst mal improvisiert

Die Umweltdeputation wird sich heute über die Regelung informieren. Wie genau das Prozedere in Zukunft laufen soll, wird die Behörde erst allmählich entwickeln. „Bremen ist das erste Bundesland, das diese Form der Bestattung erlaubt“, so Tittmann. „Andere Bundesländer fragen bei uns um Rat – aber wir lernen auch erst noch, das ist komplettes Neuland.“

Wer den Wunsch hat, an einem bestimmten öffentlichen Ort verstreut zu werden, sollte diesen erst einmal in ein Testament schreiben. „Es sind ja nicht tausende Menschen pro Jahr, die das betrifft“, so der Pressesprecher. „Bis wir eine feste Regelung haben, finden wir individuelle Lösungen.“ Er empfiehlt, im Testament einen Alternative anzugeben, falls sich der gewünschte Ort als ungeeignet herausstellen sollte.

Das Bestattungsgesetz soll Entscheidungsfreiheit stärken

Für die Neuregelung des Bestattungswesens hatte sich 2014 vor allem die Grünen-Fraktion stark gemacht. Für die Partei ist das Gesetz denn auch ein voller Erfolg: „Mit der Liberalisierung des Bestattungsrechts haben wir die Entscheidungsfreiheit des Individuums gestärkt“, so Maike Schaefer.

„Das Ausstreuen auf öffentlichen Flächen ermöglicht es auch Menschen ohne eigenen Garten, ihren letzten Wunsch nach einem individuellen Bestattungsort zu erfüllen“, sagt Schaefer weiter. Zu Nachbarkeitsstreitigkeiten wegen des Verstreuens der Asche im eigenen Garten sei es bisher im Übrigen noch nicht gekommen.

Nach dem Tod dort, wo man sich wohl gefühlt hat

„Wo die Weser einen weiten Bogen macht“, singen Werder-Fans im Stadion. In der Original-Version des Liedes heißt es in der letzten Strophe:

Wenn ich einmal tot bin, schaufelt mir ein Grab,
In die Erde, die ich so geliebet hab.
Schreibt auf meinem Grabstein diese Worte auf:
Hier ward meine Heimat, hier ward ich zu Haus. 

Ein Grab samt Stein, wie hier gefordert, wird auch in Zukunft nicht überall möglich sein – eine Bestattung dort, wo man sich zu Hause gefühlt hat, aber sehr wohl.

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Eine Antwort

  1. M. Scheffler sagt:

    Ich finde es sehr schön, dass man seine Asche in Bremen auch an öffentlichen Orten oder privaten Gärten verstreuen lassen kann. Jeder hatte ja Lieblingsorte. Ein Friedhof ist doch sehr beklemmend für viele. Man sollte auch die Trauerfeier so organisieren, dass sie zu dem Verstorbenen passt.

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