Frachtschiff auf der Unterweser. Foto: WR Frachtschiff auf der Unterweser. Foto: WR
Schifffahrt

Bundesgericht stoppt die Pläne zur Weservertiefung

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Der Planfeststellungsbeschluss für die Vertiefung der Weser von der Nordsee bis nach Bremen ist rechtswidrig. Grüne und Linke freuen sich, während bei Senat, Handelskammer wie auch der FDP die Sorgen dominieren.

Der Planfeststellungsbeschluss zur Weservertiefung ist „rechtswidrig und nicht vollziehbar“. Dieses Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Montag bekannt gegeben.

Der Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest ist damit nichtig. Geklagt hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz.

Beschluss verstößt gegen viele Regelungen

Nach den Plänen sollte die Außenweser bis Bremerhaven für die ganz großen Containerschiffe mit einem Tiefgang bis 13,50 Meter vertieft werden. Weiter sollte die Unterweser bis Brake auf einen Tiefgang von 12,80 Metern und bis Bremen auf 11,10 Meter ausgebaggert werden.

Laut dem Gericht verstößt der Beschluss aber gegen „Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung“, gegen Vorschriften zum Schutz Europäischer Vogelschutz- und FFH-Gebiete, gegen wasserrechtliche Vorschriften und das Abwägungsgebot.

Nach Ansicht der Richter hätte die Behörde die Flussvertiefung in drei Abschnitte teilen müssen, nämlich in die Außenweser und in die Unterweser, einmal von Bremerhaven bis Brake und von Brake bis Bremen.

Wirtschaftssenator: Wichtig für den Standort

In der Erklärung des Gerichts heißt es: „Diese und die weiteren festgestellten Mängel führten nicht zur Aufhebung, sondern nur zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses.“ Das Urteil war bereits am 21. August 2016 gefällt worden, wurde aber erst am Montag verbreitet.

Weil es bereits Hinweise auf das Urteil gegeben habe, nennt Wirtschaftssenator Martin Günthner den Richterspruch „keine besondere Überraschung“. Die vom Gericht festgestellten Mängel seien „heilbar“, eine rechtsgültige Planfeststellung erreichbar. „Die Vertiefung der Außenweser ist angesichts der anhaltenden Entwicklung der Seeschifffahrt von herausragender Bedeutung für den Hafenstandort“, betont Günthner.

Grüne sprechen von „schallender Ohrfeige“

In einer ersten Stellungnahme reagieren die Bremer Grünen positiv auf die Entscheidung. „Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für all jene, die ohne Rücksicht auf den Umweltschutz mal eben einen Fluss ausbaggern wollen“, sagt Fraktionschefin Maike Schaefer. Der Gewässerschutz sei gestärkt worden. „Für uns besteht kein Zweifel, dass insbesondere die Unterweser-Vertiefung das Risiko von verheerenden ökologischen Folgen und mehr Problemen beim Hochwasserschutz birgt.“

Der Umweltexperte der Linken, Nelson Janßen, erklärte: „Die Weservertiefung ist und bleibt inhaltlich falsch, vor allem wegen der schweren ökologischen Nachteile.“ Die Linke fordert einen Stopp der Weservertiefung in allen drei Abschnitten und „eine kooperative Hafenpolitik der norddeutschen Länder, die umweltschädliche Standortkonkurrenzen verhindert“.

CDU: Erreichbarkeit der Häfen verbessern

„Die Weservertiefung muss dem Schutz der Natur, aber auch der Wettbewerbsfähigkeit unserer Hafenstandorte Rechnung tragen“, sagt CDU-Hafenexpertin Susanne Grobien. Arbeitsplätze ließen sich nur sichern, wenn die Erreichbarkeit der Häfen für Schiffe mit größerem Tiefgang verbessert werden.

Grobien: „Auch wenn die Grünen und die Linke die Hinweise des Gerichts dazu nutzen wollen, das Projekt zu beerdigen: Das Urteil hat den Planfeststellungsbeschluss nicht aufgehoben, sondern nur die Rechtswidrigkeit festgestellt.“ Das müsse nun in einem ergänzenden Verfahren behoben werden.

„Das ist eine große Enttäuschung und ärgerlich für unseren Industriestandort“, heißt es von der Bremer FDP. „Die Anforderungen an die Weservertiefung waren bekannt, aber der rot-grüne Senat hat diese nicht sorgfältig genug geprüft und ist damit mitverantwortlich für die Verzögerung“, so Vize-Fraktionschef Dr. Hauke Hilz.

Handelskammer: „Nicht lockerlassen“

Die Handelskammer zeigte sich ebenfalls enttäuscht. Harald Emigholz, Präses der Handelskammer: „Die Entscheidung wird bedauerlicherweise zu weiteren Verzögerungen dieses für die bremischen Häfen so wichtigen Infrastrukturprojektes führen.“

Mit Blick auf das weitere Verfahren fordert die Handelskammer, die beanstandeten Punkte im Planfeststellungsbeschluss zügig zu korrigieren. Präses Emigholz: „Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes darf bei dem Projekt nicht lockerlassen. Wir brauchen den Weserausbau so schnell wie möglich – auch vor dem Hintergrund des scharfen Wettbewerbs mit den Westhäfen Rotterdam und Antwerpen.“

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