In der Obernstraße im Herzen Bremens darf nur Lieferverkehr außerhalb der Geschäftszeiten fahren, und dann auch nur im Schritttempo. Ebenso sollen Radfahrer in der Fußgängerzone nicht fahren, legal ist das nur Abends nach 20 Uhr, in der Nacht und am Vormittag bis elf Uhr. Die Straßenbahn hat übrigens eine Ausnahmegenehmigung.
In der Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft hakte die CDU nach und wollte wissen, wie der Senat die aktuelle Verkehrssituation denn bewertet. Die Obernstraße werde durch die Verkehrsüberwachung tagsüber regelmäßig kontrolliert, sagte Innen-Staatsrat Thomas Ehmke.
Verpflichtung, Schrittempo zu fahren
Von Anfang des Jahres bis Ende August habe die Polizei auch 15 „Schwerpunktmaßnahmen“ in der Obernstraße durchgeführt. 286 Anzeigen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten gab es in diesem Zeitraum. Im ganzen Jahr 2015 waren es 429 Anzeigen.
Vor allem Fahrräder und Autos hielten sich nicht an die Regelungen. So werde von den Lieferanten oft nicht die Verpflichtung, Schritttempo zu fahren, eingehalten.
Die CDU verwies darauf, dass nach einer Studie der Hochschule Bremen die meisten Passanten sich durch Fahrradfahrer belästigt fühlen, und hakte nach, ob ein generelles, strenges Fahrverbot nicht besser wäre.
Die Innenbehörde wich aus: Dies sei „eine Entscheidung, die im Ausgleich verschiedener Interessen zu treffen ist“, antwortet Ehmke. Die Polizei habe ja Schwerpunktmaßnahmen durchgeführt.
Konzept zu Parkplätzen für Schwerbehinderte
In der Fragestunde ging es aber auch um Behindertenparkplätze in Bremen. Die CDU-Abgeordnete Sigrid Grönert wollte wissen, warum das 2014 schon angekündigte Gesamtkonzept über Parkplätze für Schwerbehinderte immer noch auf sich warten lasse.
Verkehrssenator Joachim Lohse (Grüne) erklärte, die Grundlage sei die Erfassung des Bestandes an Parkplätzen, und die werde im November in der Deputation vorgelegt. Die Barrierefreiheit sei sehr wichtig, so der Senator. Es habe auch Verbesserungen gegeben, so sind mittlerweile alle Parkplätze für Behinderte in einer Datenbank mit Fotos bei der Verkehrsmanagementzentrale erfasst.
In die Innenstadt nur ein bis zwei Stunden
2167 Plätze gebe es in Bremen an 576 Standorten. Das sollen noch mehr werden. Da nicht alle den Richtlinien entsprechen, kündigte Lohse an, man werde Maßnahmen mit den Sozialverbänden entwickeln.
Nicht zufrieden ist die CDU mit der „zeitliche Nutzungsbeschränkung“ der Behindertenparkplätze, die nur ein oder zwei Stunden Parken erlaubt. „Wir lange noch müssen schwerbehinderte Besucher der Innenstadt nach ein bis zwei Stunden wieder nach Hause?“, fragte Grönert. Man werde sich im Rahmen des Konzeptes auch mit der Parkdauer befassen, kündigte Lohse an.