Die Opposition will wissen, was zum Verlust der Bremer Landesbank geführt hat. Antworten sucht gerade der Controllingausschuss der Bremischen Bürgerschaft. Doch die Regierung hat nicht alle von der CDU gewünschten Dokumente zur Einsicht freigegeben.
Das muss sie nach aktueller Rechtslage nur, wenn ein Ausschuss-Beschluss vorliegt. „Diese Regularien sind nicht praktikabel und reichen für eine vernünftige parlamentarische Kontrolle nicht aus“, sagt Dr. Thomas vom Bruch, stellvertetender Fraktionsvorsitzender der Christdemokraten.
CDU will nicht von Exekutive abhängig sein
Deswegen hat die CDU einen Antrag gestellt, mit dem sie die Landesverfassung ändern will. Demnach sollen stimmberechtigte Mitglieder eines Ausschusses jederzeit Einsicht in sämtliche Akten bekommen. Berichtsbitten an die Ressorts sollen künftig keinen Mehrheitsbeschluss mehr benötigen und es soll ein Raum zur Akteneinsicht in der Bürgerschaft eingerichtet werden, der jederzeit betreten werden kann.
„Eine Stärkung des Auskunftsrechts dringend notwendig“, sagt vom Bruch. Er will damit die Kontrollrechte der Opposition stärken. „Wir wollen nicht von der Gnade der Exekutive abhängig sein“, erklärt der CDU-Mann.
Regierung soll Antrag unterstützen
Unterstützung kommt von den Linken: „Dem grundsätzlichen Anliegen stimmen wir zu“, sagt Fraktionsvorsitzende Kristina Vogt. Ihre FDP-Kollegin Lencke Steiner sagt, der Antrag beinhalte prinzipiell gute Denkansätze, die eine Überlegung wert seien. „Aber im Untersuchungsauschuss hätten wir all diese Rechte gehabt, den wollte die CDU aber nicht“, so Steiner.
Die Sprecher der Regierungsparteien, SPD und Grüne waren bis Redaktionsschluss nicht erreichbar. Vom Bruch glaubt, sie mit ins Boot holen zu können. „Opposition kann jeden von uns einmal treffen.“