Der Bremer Hauptbahnhof. Foto: Schlie Die CDU fordert, Drogendealer, die auch das Bahnhofs-Umfeld unsicher machen, konsequent abzuschieben. Die Linke hält dagegen. Symbolfoto/WR
Pro und Contra

Sollen Drogendealer abgeschoben werden?

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Die CDU will ausländische Drogendealer abschieben, um ein klares Zeichen zu setzen, dass Bremen den Drogenhandel nicht duldet. Die Linke hält dagegen und sagt: Die Verbotspolitik ist das größere Problem.

Pro: „Chance auf Zukunft hier vertan“

HinnersWenn auch erfahrene Sozialarbeiter mit ihrer Geduld am Ende sind, dann ist klar: Die offene Drogenszene in Bremen ist aus dem Ruder gelaufen. Um sie wieder in den Griff zu bekommen, muss der Innensenator endlich wirksame Konsequenzen ziehen. Dazu gehört auch, die ausländischen Dealer konsequent abzuschieben.

Diese Kriminellen haben ihre Chance auf eine Zukunft bei uns verspielt. Sie gefährden durch den Drogenhandel Menschenleben, binden Polizeiressourcen und verängstigen Kaufleute, Anwohner und Passanten. Wir dürfen nicht zulassen, dass Dealer unser Stadtbild prägen oder gar die Oberhand gewinnen.

Einmalige Aktionen wie die Razzia vor wenigen Wochen haben keinen durchschlagenden Effekt gezeigt. Konsequente Rückführungen sind deshalb auch der Abschreckung dienlich. Bessere rechtliche Handhabe entstünde zudem, wenn sensible Bereiche endlich zu drogenfreien Zonen erklärt würden

Contra: „Verbotspolitik ist das eigentliche Problem“

KristinaVogtonline-1Die Forderung nach einer Abschiebung von Drogendealern ist auf keiner Ebene zielführend: Das Motto „Aus dem Lande, aus dem Sinn“ wird den Handel mit Substanzen auf dem Schwarzmarkt nicht verhindern. Es gibt immer Leute – in Deutschland nach offiziellen Studien rund ein Viertel der Bevölkerung! –, die Substanzen auch dann konsumieren, wenn sie verboten sind. 

Die Verbotspolitik verhindert also Konsum und Handel nicht. Jeder abgeschobene Dealer würde daher auch sofort ersetzt werden. Nur eine Reform des Betäubungsmittelgesetzes einhergehend mit kontrollierter Abgabe inklusive Jugendschutz würde den Schwarzmarkt trockenlegen und einen echten Unterschied machen, nämlich Straßenkriminalität verhindern. 

Davon abgesehen umfasst das deutsche Strafrecht ein Verbot der Doppelbestrafung. Abschiebungen von Straffälligen bewirken faktisch eine „Zweitbestrafung“, vor dem Gesetz sollen in Deutschland aber alle gleich sein.

Kristina Vogt, Fraktionsvorsitzende, Die Linke

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