Alleinerziehende sollen ab Januar Unterhaltsvorschüsse bekommen, bis ihr Kind 18 ist. Doch das stellt die verwaltung vor eine große Herausforderung. Symobild/wikimedia Alleinerziehende sollen ab Januar Unterhaltsvorschüsse bekommen, bis ihr Kind 18 ist. Doch das stellt die verwaltung vor eine große Herausforderung. Symobild/wikimedia
Unterhaltsvorschüsse

Stahmann: „Neues Gesetz nicht kurzfristig machbar“

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Der Bund will künftig Unterhaltsvorschüsse für Kinder zahlen, bis sie 18 Jahre alt sind. Das neue Gesetz soll bereits im Januar in Kraft treten. Das könnte für Hartz-IV-Empfänger zum Problem werden.

Alleinerziehende, deren Partner keinen Unterhalt zahlen können, haben bisher Unterhaltsvorschüsse vom Jugendamt gezahlt bekommen. Allerdings nur bis zum 13. Geburtstag des Kindes und nicht länger als sechs Jahre lang. Das soll jetzt geändert werden: Der Bund will beide Beschränkungen aufheben. So kann das Jugendamt dann den Unterhalt für Kinder bis zum 18. Geburtstag zahlen. 

„Die bisherigen Beschränkungen waren willkürlich und nicht nachvollziehbar“, sagte Senatorin Stahmann. „Die Änderung ist also grundsätzlich zu begrüßen. Aber mit diesem viel zu engen Zeitplan überfordert sie die Verwaltungen der Städte Bremen und Bremerhaven, die das Gesetz in der neuen Form umsetzen müssen.“ Mitte Dezember soll das entsprechende Gesetz durch den Bundestag gebracht werden und zum ersten Januar 2017 in Kraft treten. 

Stahmann befürchtet:  „Die Zahl der Anspruchsberechtigten wird sich durch die Neuerungen verdoppeln“, sagte Senatorin Stahmann und mahnte: „Keine Verwaltung kann das von heute auf morgen stemmen.“ Für Bremen erwartet Senatorin Stahmann einen Anstieg der zu bearbeitenden Fälle auf das Doppelte. „Es kann sein, dass wir im Januar dann bis zu 1.000 Anträge auf dem Tisch liegen haben“, so Schneider. Denn: Wenn das Gesetz im Dezember den Bundestag passiert, hat etwa eine Alleinerziehende mit einem 15-jährigen Kind ab 1. Januar 2017 Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse, wenn der Partner nicht zahlt oder zahlen kann.

Sozialhilfeempfängern droht Loch in der Tasche

Dazu seien mehr als 30 zusätzliche Arbeitskräfte erforderlich, die angeworben, angestellt und eingearbeitet und untergebracht werden müssten. „Wenn kurzfristig die Zahl der Leistungsanträge massiv zunimmt, müssen wir befürchten, dass die Unterhaltsvorschuss-Stelle in die Knie geht.“ In der Praxis könne die Novelle also nur funktionieren, wenn sie verschoben wird.

Ein großes Problem könnte bei Alleinerziehenden auftreten, die von Sozialleistungen wie Hartz IV abhängig sind. Das sind in Bremen laut Stahmann grob geschätzt 80 Prozent aller Alleinerziehenden. Unterhaltsvorschüsse- oder Ausfallgeld wird mit den Sozialleistungen verrechnet. Sollte das Gesetz im Dezember beschlossen werden, die Bremer Unterhaltsstelle aber die Bearbeitung der Anträge nicht schnell genug erledigen können, besteht laut Sprecher Bernd Schneider „die reale Gefahr, dann weniger Geld in der Tasche zu haben.“  

Das kritisierte die Senatorin: „Das darf nicht das Ergebnis einer Gesetzesnovelle sein, die die Situation Alleinerziehender verbessern soll.“ Schneider erklärt, dass für diese Fälle Sonderregelungen getroffen werden müssten – etwa dass das Jobcenter in Vorleistung gehen muss. 

SPD: „Säumige Väter müssen zahlen“

Alleinerziehende, die keine Sozialhilfen beziehen, sollen im Falle der schnellen Umsetzung des Gesetzes in Bremen dann rückwirkend ihr Geld bekommen. „Wir brauchen eigentlich sechs Monate, um das nötige Personal zu bekommen und die Vorbereitungen zu treffen“, so Schneider. Da die Kommunen die Personalkosten für die Verwaltung tragen, müssten diese zusätzlichen Ausgaben auch im Bremer Haushalt bedacht und genehmigt werden. 

Klaus Möhle, sozialpolitische Sprecher der SPD begrüßt den Vorstoß aus dem Bund: „Die Neuregelung, die auf eine Initiative der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig  zurückgeht, wird Alleinerziehende deutlich entlasten – und das ist überfällig.“

Der Sozialpolitiker macht zudem klar: „Die Neuregelung darf keineswegs als ‚Freifahrtschein für säumige Väter‘  missverstanden werden: Wer zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist, darf sich nicht drücken oder darauf verlassen, dass der Staat schon einspringt“, so Möhle. Im Gegenteil: Der Staat müsse das Geld von denjenigen, die trotz Verpflichtung keinen Unterhalt zahlen, mit Entschlossenheit zurückfordern.

 Man dürfe schlicht nicht hinnehmen, wenn Väter – oder sehr selten Mütter – ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen: „Säumige Zahler müssen deutlichen Druck spüren. Letztlich ist es auch eine moralische Pflicht, für Kinder, die man erzeugt hat, Verantwortung zu tragen“, so Möhle. 

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