Zwei 18 Jahre alte Männer aus Weyhe werden ihre nächtliche Spritztour mit einem Kleinkraftrad und die daraus resultierenden Folgen noch lange in Erinnerung behalten, schreibt die Polizei.
Zwei Polizeibeamte einer Streife fiel das ihnen entgegenkommende Krad in der Arster Landstraße kurz vor Mitternacht am vergangenen Samstag auf. Das Scheinwerferlicht war entgegen der Vorschriften mit den so genannten „Angel Eyes“ (blaubeleuchtete Scheinwerferringe) ausgestattet.
Eine Verkehrskontrolle mit einem klärenden Gespräch konnten die Beamten jedoch nicht durchführen, da der Fahrzeugführer kräftig Gas gab. Die Flucht des Krades entwickelte sich als filmreife und auch gefährliche Einlage der jungen Männer. Kurven wurden geschnitten, der Gehweg wurde als Fahrbahn genutzt und ständig wechselte der Kradfahrer die Richtung, wenn der Funkstreifenwagen sich vor ihnen quer stellte.
Kradfahrer ohne Führerschein unterwegs
Durch ein Fahrmanöver geriet das Krad in eine Grünanlage und der Kradfahrer samt Sozius fiel nach Angaben des Polizeiberichtes sanft „in ein Grasbett“. Die jungen Männer liefen jedoch zur Höchstform auf und weigerten sich nach kurzer Flucht zu Fuß, aus ein Gebüsch zu kommen und den Helm abzusetzen.
Nach dem energischen Einsatz der Beamten entspannte sich die Situation. Einer der beiden warf den Polizisten den Helm entgegen. Eine Überprüfung mit einem Schnelltest ergab, dass beide jungen Männer unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss standen. Das Krad wies keinen Versicherungsschutz auf und der Kradfahrer besaß keine Fahrerlaubnis für sein Fahrzeug.
Mehrere Strafverfahren eingeleitet
In den Helmen der beiden Männer wurde eine geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden. Diese weichen Drogen wurden von der Polizei beschlagnahmt. Das Krad wurde sichergestellt und abgeschleppt, da die Besitzverhältnisse nicht geklärt werden konnten. Am Polizeirevier wurden beiden Personen eine Blutprobe entnommen. Diese Maßnahme wurde von einem Richter angeordnet.
Den jungen Männern erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzt, dem Straßenverkehrsgesetz, Betäubungsmittelgesetz und ein Bußgeldverfahren durch Verstöße der Straßenverkehrsordnung. Die Kosten für das Abschleppen und der Blutprobenuntersuchung werden ihnen ebenso in Rechnung gestellt.