Eine Plastiktüte mit 2800 Euro hat ein 47-jähriger Spanier am heiligen Abend durch ein Missgeschick in der Bremer Bahnhofstraße vor der Sparkasse verloren. Ein 21-jähriger Deutscher aus Ottersberg fand die Tüte, wunderte sich über den hohen Betrag und gab sie bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof ab.
In der Tüte befand sich auch eine Krankenversicherungskarte des Eigentümers, die aber nicht seine Adresse enthielt. So wurde das Bargeld zunächst sichergestellt. Am ersten Weihnachtstag meldete sich der Spanier bei der Bundespolizei und hoffte, dass jemand seine Tüte abgegeben hatte.
Er konnte die Umstände glaubhaft schildern und war überglücklich, sein Geld zurückzuerhalten. Der 21-jährige „Weihnachtsengel“ hat nun Anspruch auf 94 Euro Finderlohn, wie es der Paragraph 971 des bürgerlichen Gesetzbuches vorsieht.