Schüler der Grundschule und der Sekundarstufe I in Bremen und Bremerhaven müssen künftig verpflichtend an schulzahnärztlichen Untersuchungen teilnehmen. Das hat die Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz am Donnerstag beschlossen.
Bisher war die Teilnahme an diesen Untersuchungen freiwillig. In der Vergangenheit hat sich aber gezeigt, dass immer weniger Kinder an den Untersuchungen teilgenommen haben, insbesondere in sozial schwachen Stadtteilen ging die Zahl der Freiwilligen zurück.
Zahnuntersuchungen dienen GesundheitsschutzDem will Gesundheitssenatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt entgegenwirken. „Ich bin froh, dass wir diese verbindliche Regelung einführen, denn wir sehen einen großen Bedarf, vor allem in sozial schwierigeren Stadtteilen. Wir wollen im Sinne des Gesundheitsschutzes gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche lückenlos von dem Gesundheitsangebot profitieren. Zahngesundheit ist ein wichtiges Thema. Dem wollen wir damit Rechnung tragen.“
Eltern werden schriftlich über Ergebnis informiert
Laut Gesundheitsbehörde gehört der Schutz und die Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gehören zu den zentralen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Dazu gehören auch regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen von Kindern in Bremens Grundschulen und der Sekundarstufe I.
Die Kinder werden im Klassenverband oder Einzeln regelmäßig von einem Zahnarzt untersucht. Dabei soll der allgemeine Zustand der Zähne sowie von Mund und Kiefer festgestellt werden. Anschließend werden die Eltern schriftlich über die Mundgesundheit ihrer Kinder informiert, gegebenenfalls werden notwendige Behandlungen empfohlen.