Die Hochschule Bremen will mit der Bundeswehr kooperieren. Foto: WR Die Hochschule gerät wegen des geplanten Studiengangs für Frauen der Bundeswehr zunehmend in die Kritik. Symbolfoto/WR
Pro und Contra

Darf die Hochschule mit der Bundeswehr kooperieren?

Von
Die Hochschule Bremen will einen Informatik-Studiengang für Frauen der Bundeswehr einrichten. Doch dagegen gibt es Protest, denn Skeptiker vermuten, dass dahinter militärische Zwecke stecken.

Verstößt die Kooperation mit der Bundeswehr gegen die Zivilklausel?

Pro: „Forschung und Lehre dient friedlichen Zwecken“

Foto: Rico Prauss

Die Zivilklausel besagt eindeutig: Forschung und Lehre dienen „ausschließlich friedlichen Zwecken“, die Hochschule „lehnt die Beteiligung von Wissenschaft und Forschung an Projekten mit militärischer Nutzung beziehungsweise Zielsetzung ab“. Übersetzt heißt das: Bundeswehr und Rüstungsunternehmen haben keinen Zutritt zur Hochschule.

Die Kooperation mit der Bundeswehr verstößt daher klar gegen die Zivilklausel. Leider wollen sich weder Senat noch Hochschulleitung diese Kooperation entgehen lassen und versuchen, die Zivilklausel bis zur Unkenntlichkeit auszuhöhlen, um sie mit der Bundeswehr zu vereinbaren.

Und der Justizsenator macht die Bundeswehr einfach zum friedlichen Akteur – eine gefährliche Verdrehung der Tatsachen. Zur Erinnerung: Die Bundeswehr ist eine Armee, sie ist an 15 Auslandseinsätzen beteiligt, sie will Konflikte militärisch lösen, nicht friedlich. Zivilklausel ernst nehmen, heißt deshalb: Die Kooperation beenden!

Miriam Strunge, hochschulpolitische Sprecherin der Linken

 

Contra: „Studium für zivile Organisationseinheit“

Die Hochschule Bremen hat etwa 70 Studiengänge, alle vom Akademischen Senat beschlossen und von der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und

Verbraucherschutz genehmigt. Jeder dieser Studiengänge entspricht der Zivilklausel, weil jeder dieser Studiengänge ein fachliches Bildungsziel hat, das vom Grundsatz her friedlich ist. Damit dient auch Studium und Lehre in diesen Studiengängen friedlichen Zwecken.

Der Kooperationsvertrag ermöglicht jungen Frauen, die die Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr – das ist eine zivile Organisationseinheit der Bundeswehr – anstreben, ein Studium in Informatik, das (siehe oben) friedlichen Zwecken dient.

Dieser Vertrag widerspricht also in keiner Weise der Zivilklausel, wonach Studium, Lehre und Forschung an der Hochschule ausschließlich friedlichen Zwecken dient.

Prof. Axel Viereck, Konrektur für Studium und Lehre an der HS Bremen

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