Die angekündigte Gesetzesreform in Bezug auf den sogenannten Unterhaltsvorschuss ist bislang noch nicht umgesetzt worden. Dennoch werde kein Elternteil alleine gelassen, wenn es Streit um Unterhaltszahlungen gibt oder diese ausbleiben, versichert Thomas Lauts, Leiter des Fachdienstes Beistandsschaften und Unterhaltsvorschuss bei der Stadt Delmenhorst.
Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Ein Mittel ist die Einrichtung einer Beistandsschaft für das Kind. Viele Eltern kennen das Angebot aber offenbar nicht oder scheuen sich, es in Anspruch zu nehmen.
Kostenloses Serviceangebot
Beantragen kann den Beistand nur der Elternteil, der die elterliche Sorge für das Kind inne hat oder bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Elternteil, der das Kind in seiner Obhut hat. Das gilt auch für Mütter und Väter, die inzwischen mit einem anderen Partner verheiratet sind. Das Hilfsangebot ist kostenlos und freiwillig und kann von dem Elternteil jederzeit ganz oder teilweise beendet werden. „Es hat nichts damit zu tun, irgendwem die Kinder weg zu nehmen“, erklärt Lauts.
Vordringliches Ziel des Beistandes ist es, eine außergerichtliche Einigung über die Unterhaltszahlungen zu erwirken. „In den allermeisten Fällen klappt das“, weiß Claudia Dummann, die seit einigen Jahren als Beiständin arbeitet. Oft reiche es schon aus, dem unterhaltspflichtigen Elternteil zu erklären, dass es um einen Anspruch des Kindes gehe und nicht um einen des ehemaligen Partners. „Die geringe Anzahl der Klagen ist ein Zeichen für die Qualität der Beratung“, meint Lauts.
Beistand versucht Streit zu entschärfen
Wird ein Beistand berufen, versucht dieser zunächst zu klären, wie der Umgang der Elternteile miteinander ist. Dazu gehört oft auch Konfliktmanagement. „Es geht darum, Ruhe in die Angelegenheit zu bekommen“, sagt Beiständin Ilka Schiefner. Davon würden beide Elternteile profitieren.
Danach ermittelt der Beistand das Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils und rechnet die Höhe des Unterhalts aus. Durch Gespräche mit den Beteiligten versucht er eine Einigung herbeizuführen.
Notfall auch gerichtliche Vertretung
Muss dennoch ein Gericht entscheiden, vertritt der Beistand das Kind in dem Unterhaltsverfahren kostenlos. Wenn gewünscht, übernimmt der Beistand auch die fortlaufende Kontrolle der Unterhaltshöhe und die Prüfung der Zahlung bis zur Volljährigkeit des Kindes. Gegebenenfalls zieht er den Unterhalt vom verpflichteten Elternteil ein und führt Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung durch.
Aktuell gibt es in Delmenhorst rund 1.400 Beistandsschaften. Acht Beistände teilen sich die Arbeit. Im Jahr 2016 wickelten sie etwa 1,4 Millionen Euro an Unterhaltszahlungen ab.