Jute-Center in Delmenhorst mit Vorplatz. Pläne für den Umbau de Jute-Centers gibt es schon lange, nun muss die Politik über die vorliegende Bebauungsplanänderung entscheiden. Foto: Konczak
Stadtrat

Pläne für das Jute-Center wieder auf dem Tisch

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Lange warten die Eigentümer des Jute-Centers auf grünes Licht für den Umbau des Einkaufszentrums. Nun ist die Bebauungsplanänderung beschlussreif. Er sieht mehr Platz für Elektroartikel und weniger für Lebensmittel vor.

Um das Jute-Center wie geplant umbauen zu können ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Nun ist das Verfahren so weit gediehen, dass nur noch der Beschluss der politischen Gremien in Delmenhorst fehlt.

Bereits im September 2016 legte die Verwaltung den Satzungsentwurf der Politik zur Beratung vor. Seinerzeit stellte man ihn aber zurück. Der Entscheidungsprozess ist noch viel länger: Im Oktober 2013 informierte die Verwaltung den Rat über den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans 184 durch die Firma Saller als Inhaber des Jute-Centers.

Ein Jahr später erteilten die politischen Gremien den Auftrag zur Änderung, der sie im Februar 2015 um ein Erhaltungsgebot für das „Steinhaus“ erweiterten. In den Jahren zuvor hatten Erweiterungswünsche für das Jute-Center keine politische Mehrheit gefunden, da man eine Schwächung der Innenstadt befürchtete.

Mehr Flexibilität ohne vergrößerte Verkaufsfläche

Grundgedanke der jetzt beschlussreifen Be­bau­ungs­plan­­änderung war daher einerseits dem Wunsch des Eigentümers nach Optimierung der Flächen zu entsprechen, andererseits aber eine Ausweitung der Verkaufsfläche über das bestehende Maß von 15.480 Quadratmeter zu verhindern. Auch die Größe der Innenstadt relevanten Sortimente sollte nicht über das bisherige Maß hinaus gehen.

Nach Auffassung der Verwaltung erfüllt der geänderte Bebauungsplan diese Vorgaben. Sowohl die Industrie und Handelskammer Oldenburg als auch der Kommunalverbund hatten allerdings im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Bedenken geäußert. Sie befürchteten wegen der ausdrücklich formulierten Zulässigkeit von 2.900 Quadratmetern Verkaufsfläche mit Innenstadt relevanten Waren eine Ausweitung dieses Angebotes zu Lasten der Kaufleute in der City.

Keine Ausweitung des Sortiments mit Innenstadtrelevanz

Die Verwaltung folgte dem Einwand nicht. Sie verweist in der Abwägung unter anderem darauf, dass aufgrund des bestehenden Bebauungsplanes im Bereich Jute bereits jetzt 2.900 Quadratmeter Verkaufsfläche ohne Sortimentsbeschränkung zulässig seien.

Innerhalb der insgesamt zulässigen 15.480 Quadratmeter Verkaufsfläche soll das Sortiment Lebensmittel um 2.000 Quadratmeter auf 2.380 Quadratmeter verringert werden. Dafür könnte man das Sortiment Elektrofachmarkt um 500 auf 1.900 Quadratmeter erweitern. Die verbleibenden 1.500 Quadratmeter sollen auf die bisher nicht ausdrücklich genannten Sortimente Drogeriewaren (700) und Sonderposten (800) aufgeteilt werden.

Im Rahmen der politischen Beschlussfassung steht das Thema zunächst beim Ausschuss für Planen, Bauen und Verkehr am Mittwoch, 11. Januar (17 Uhr, Mensa Gymnasium an der Willmsstraße), auf der Tagesordnung. Später müssen sich noch Verwaltungsausschuss und Rat damit befassen.

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