Wenn Ausländer straffällig geworden sind, können Sie in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Bisher passiert das aber häufig erst nach der Haftentlassung. Das wollen der Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und Justizsenator Martin Günthner (SPD) jetzt ändern.
Dafür haben die Senatoren jetzt eine Verwaltungsvereinbarung mit der Ausländerbehörde getroffen, die das Vorbereiten einer Abschiebung bereits während der Haftzeit ermöglicht. Die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten der Aufenthaltsbeendigung von Straftätern aus der Haft heraus sollen konsequent ausgeschöpft werden. „Wir haben auch vorher schon Straftäter abgeschoben, aber mit dem Kooperationsvertrag wollen wir diese Möglichkeit noch systematischer umsetzen“, so Mäurer.
Abschiebung so früh wie möglich vorbereiten.
Straftäter sollen nach ihrer Haftentlassung nicht untertauchten können, um sich womöglich ihrer Abschiebung zu entziehen. Personal- und Reisedokumente sollen deshalb frühzeitig beschafft werden, die sofortige Vollziehung der Ausweisung soll angeordnet und die Zustimmung der Staatsanwaltschaft soll frühzeitig eingeholt werden, um einen Straftäter aus der Haft heraus in sein Heimatland abzuschieben.
Die notwendigen Formalien sollen bereits in den ersten Tagen nach Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt auf den Weg gebracht und in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde geprüft werden. Martin Günthner: „Es ist ein gutes Zeichen, dass wir die Kooperationsvereinbarung bereits in so kurzer Zeit nach unserem Sicherheitspapier in unseren Behörden haben umsetzen können.