Der Zug war Mittwochnacht gegen 22.15 Uhr auf Gleis 9 in den Bremer Hauptbahnhof eingefahren, als zwei Zugbegleiter die anrückenden Bundespolizisten auf den verdächtigen Mann im letzten Wagen hinwiesen, der auf und ab ging und eine Hand in der Jackentasche hatte.
Der Mann wurde konsequent aufgefordert, mit erhobenen Händen stehenzubleiben. Es war völlig unklar, wie er reagieren würde – für Polizeibeamte eine brisante Situation. Bei der Waffe handelte es sich nämlich um eine täuschend echt aussehende CO²-Pistole. Für den Waffenträger hätte die Situation bei einer falschen Bewegung tragisch enden können.
Die Schusswaffe fiel aus der Tasche
Beim Heben der Hände fiel dem 23-jährigen Polen die Pistole aus der Jackentasche. Das Magazin war mit 4,5 Millimeter großen Bleikugeln geladen. Er ließ sich widerstandslos festnehmen, verweigerte die Aussage, aber forderte die Rückgabe der Waffe, die er angeblich in Polen auch tragen dürfte.
Ein Waffenschein ist erforderlich
Zwar sind diese Druckluftwaffen mit dem „F“-Symbol im Fünfeck in Deutschland an Personen über 18 Jahren verkäuflich, doch zum Führen in der Öffentlichkeit ist ein Waffenschein erforderlich. Das Magazin hätte nicht in der Waffe stecken dürfen und die Waffe muss ohne direkten Zugriff transportiert werden. Dass man sie nicht sichtbar tragen darf, ist selbstverständlich.
Der Mann erhielt eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und wurde von der weiteren Fahrt ausgeschlossen.