Als erstes Bundesland wird Bremen die Praxis der qualifizierten Leichenschau einführen. Dies beschloss der Senat heute in einem entsprechenden Gesetzentwurf. Ab dem 1. August könnte es in Kraft treten – gemäß des Beschlusses durch die Bremer Bürgerschaft. Dies gab heute der Senat für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz bekannt.
Dies bedeutet: Jeder, der im Land Bremen in Zukunft stirbt, wird, nach der ärztlichen Todesfeststellung, zusätzlich einer Begutachtung unterzogen. Speziell ausgebildete Leichenschau-Ärzte prüfen dann in Leichenhallen des Bestatters oder des Krankenhaus genau, ob es sich um einen natürlichen Tod handele – oder nicht. Sollte der Arzt im Vorfeld den Verdacht eines unnatürlichen Todes hegen, könne die Leichenschau auch direkt vor Ort durchgeführt werden.
Damit wird Angehörigen nicht nur mehr Sicherheit über die Todesursache der Verstorbenen geboten, auch Verbrechen ließen sich so leichter aufdecken. Hinweise lassen darauf schließen, dass in Bremen eine Vielzahl von Tötungsdelikten unerkannt blieben. Verantwortliche würden oft nicht zur Rechenschaft gezogen. Auch die Datenbasis von Krankheiten und ihrer Verläufe würde so verbessert werden.