Ihre 63-jährige Nachbarin während eines Trinkgelages zunächst mit einer Vase geschlagen und dann mit mehreren Messerstichen tödlich verletzt zu haben: So lautet die Anklage, mit der eine Bremer Seniorin seit Prozessbeginn Anfang Februar vor Gericht steht.
Der genaue Ablauf des Tathergangs im August vergangenen Jahres blieb auch am Dienstag unklar. Über dem Prozesstag schwebte die Frage nach der Schuldfähigkeit der 80-Jährigen. Laut Verteidigung soll sie alkoholsüchtig sein und an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung leiden.
Gutachten: keine gestörte aber eine kalte Persönlichkeit
Ein psychatrisches Gutachten stützte diese Behauptung nicht, sondern attestierte der Seniorin eine kalte, abgebrühte Persönlichkeit. Eine psychische Störung liege nicht vor. Obwohl die 80-Jährige regelmäßig Alkohol in hohen Dosen trinke, weise sie auch keine Anzeichen einer Sucht auf. Nach Ansicht des Gutachters soll der Alkoholkonsum nicht einmal zum Tatzeitpunkt eine schuldrelevante Rolle gespielt haben.
Der Staatsanwalt fordert acht Jahre und sechs Monate Gefängnis als Strafe für die 80-Jährige. Der Verteidiger hält an der angeblichen Alkoholerkrankung und gestörten Persönlichkeit seiner Mandatin fest. Des Weiteren sei die Angeklagte selbst verletzt worden.
Notwehr nicht auszuschließen
Deshalb sei nicht auszuschließen, dass sie in Notwehr gehandelt habe, als sie ihre Nachbarin angriff. Der Sachverhalt sei nicht vollständig geklärt. Der Verteidiger fordert deshalb einen Freispruch für die 80-Jährige. Ein Urteil wird für Freitag erwartet.