Die Bundespolizei Bremen ermittelt im Fall eines „Schotterdiebstahls“ gegen einen 43-jährigen Mann aus Ritterhude. Dessen Grundstück grenzt an die Bahnlinie Bremen – Bremerhaven. Offenbar hat er mindesten eine Schubkarre Steine von dem Bahndamm entnommen und zur Dekoration eines Gartenbrunnens verwendet.
Eine Streife der Bundespolizei fand die Schottersteine in seinem Garten, nachdem ein Zeugenhinweis einging. Aufgrund der späten Stunde verzichteten die Beamten aber auf die Sicherstellung des Arrangements.
Polizei rät aus mehreren Gründen davon ab
Nun liegen zwar Millionen von Tonnen dieser Steine auf Bahnstrecken herum, dennoch hat das Verbot des Einsammelns und Abtransports folgende Gründe:
Die grauen Schottersteine sind juristisch gesehen Sachen, die „fest, beweglich und zweckgebunden sind“. Somit sind sie Eigentum der Bahn und dürfen nicht entwendet werden. Bei Missachtung folgt eine Diebstahlsanzeige.
Weiter könnte es bei der Entnahme einer größeren Menge Steine auch zu einem „gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr“ kommen. Bei einer solchen Gefährdung der Sicherheit ist ein Strafmaß von bis zu zehn Jahren möglich.
Zu guter Letzt: Es ist verboten Bahnanlagen zu betreten. Dies wird mit einer Ordnungswidrigkeit in Höhe von bis zu mehreren hundert Euro geahndet. Zudem kann ein solches Betreten Leben kosten.
Fazit der Beamten: Es drohe jede Menge Ärger und deswegen sei eine Fahrt zum nächsten Baumarkt zu empfehlen, wo ein buntes Angebot von Dekorationssteinen legal erworben werden kann.