Verdener Landgericht. Foto: Bruns Voraussichtlich bis zum 7. September wird von kommendem Freitag an vor dem Verdener Landgericht der Fall einer Schießerei vor einer Diepholzer Diskothek verhandelt. Foto: Bruns
Gerichtsprozess

Schüsse auf Türsteher: Opfer waren ihm gleichgültig

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Wegen versuchten Mordes muss sich ab Freitag ein Mann vor dem Landgericht Verden verantworten. Vor einer Diskothek in Diepholz soll er im Januar das komplette Magazin einer Pistole leergeschossen haben.

17 Verhandlungstage sind bis einschließlich 7. September in dem Fall angesetzt worden. Der 23-jährige Angeklagte soll in der Nacht des 8. Januar vor der Diskothek „Aero“ in Diepholz praktisch wild um sich geschossen und dabei einen Türsteher am Oberschenkel verletzt haben.

Die Diskothek, die erst im Winter 2016 eröffnet hatte, wurde nur wenige Monate nach dem Vorfall wieder geschlossen. In der Nacht des 8. Januar war der Mann, der selbst ebenfalls in Diepholz lebte, Türstehern der Disko gleich wegen seines aggressiven Verhaltens aufgefallen.

Rache an den Türstehern

Nachdem diese den 23-Jährigen aufgefordert hatten, die Diskothek zu verlassen, soll er angekündigt haben: „Ich komme wieder. Ihr werdet schon sehen, was ihr davon habt!“ Knapp 20 Minuten später soll er zurückgekehrt sein, um sich an den Türstehern zu rächen.

Bis auf wenige Meter sei er vom Parkplatz aus auf den gläsernen Eingangsbereich der Disko zugegangen. Von seinem Standpunkt aus hätte er die Türsteher deutlich sehen können, heißt es in der Anklage.

Türsteher erlitt Oberschenkel-Schuss

Aus höchstens fünf bis sechs Metern Entfernung soll der 23-Jährige dann mit einer 9-mm-Luger mindestens zehnmal in Richtung der Türsteher geschossen haben. „Dabei soll es ihm völlig gleichgültig gewesen sein, ob er einen der Männer tötet“, heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts Verden.

Anschließend sei der Schütze, nachdem er das Magazin seiner Waffe leergeschossen hatte, vom Tatort geflüchtet. Einem der Türsteher war bei dem Angriff in den Oberschenkel geschossen worden – seine Kollegen hatten ihn dann noch vom Eingang der Disko wegziehen und in Sicherheit bringen können.

Zwei Tage später die Verhaftung

Später stellte sich heraus: Das Projektil hatte nur knapp die Beinarterie des 36-jährigen Mitarbeiters einer Sicherheitsfirma verfehlt. Potenziell hätte Lebensgefahr bestanden, und der Verletzte operiert werden müssen.

Der Geschädigte soll seit dem Vorfall unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden. Einen Waffenschein soll der Angeklagte übrigens nicht besitzen. Ermittler der Polizeiinspektion Diepholz waren ihm rasch auf die Spur gekommen.

Zwei Tage nach der Tat war er im Landkreis Cloppenburg festgenommen worden.

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