Als Autofahrer tut man Gut daran, die aufgestellten Hinweisschilder zu beachten. Warum allerdings einige Blechzeichen da stehen, wo sie stehen, ist für Kraftfahrer nicht immer auf Anhieb zu erkennen und kann mitunter Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Vorgaben auslösen.
Abbiegen in den Wendehammer
So wie bei einem unserer Leser, der uns auf folgende Situation aufmerksam machte: Der Bauhaus-Baumarkt in Hastedt verfügt über Ein- und Ausfahrten an der Steubenstraße und der Stresemannstraße. Darüber hinaus kann man das Gelände aber auch über eine Art Schleichweg erreichen und verlassen: die Stolzenauer Straße.
Beim Verlassen des Baumarktes darf der Autofahrer dort allerdings nur rechts abbiegen. Das wäre an sich nicht ungewöhnlich, wenn er nicht nach ein paar Metern in einem Wendehammer landen und den gleichen Weg zurück an der Ausfahrt wieder vorbeifahren müsste – wie bitte?
Ursprünglich nur eine Zulieferungszufahrt
Ein Anruf beim Amt für Straßenbau und Verkehr (ASV) klärt die Situation. Was im ersten Moment nach einem Schildbürgerstreich aussieht, sei tatsächlich so gewollt, erklärt ASV-Sprecher Martin Stellmann: Bei der Erschließung des Geländes 2011 habe das Amt zusammen mit dem Baumarkt einen Betriebsplan erstellt. Darin war diese Ein- und Ausfahrt als „Zulieferungszufahrt“ gedacht.
Zahlreiche Beschwerden beim Ortsamt
Für den normalen Autofahrer soll der Weg möglichst schwer gemacht werden, denn: „An der Stolzenauer Straße ist kein zusätzlicher Verkehr gewollt. Dafür ist die Straße nicht ausgelegt“, sagt Stellmann.
Die Anwohner seien schon gebeutelt genug durch die vielen Lkw, die Bauhaus mit Material versorgen. Zahlreiche Beschwerden über die Verkehrssituation lägen dem Ortsamt bereits vor, so der Sprecher.
Und letztlich gebe es auch keinen Grund, diesen Weg zu wählen: Das Gelände verfüge schließlich über zwei leistungsfähige Ein- und Ausfahrten.