„Die Einfuhr und der Besitz sogenannter „Anscheinswaffen“ ist in Großbritannien jedoch verboten“, wie Holger Jureczko, Pressesprecher der Bundespolizeiinspektion Bremen, mitteilt. Nachdem der Junge mit seinen Nachbildungen in seinem Koffer aufgefallen war, stellten Bundespolizisten die Softair-Waffen sicher.
Ein Aufkleber hätte die Pistole zudem als Waffe mit mehr als der für „Spielzeuge“ erlaubten 0,5 Joule Bewegungsenergie ausgewiesen. Auch hätte das eingeprägte F-Prüfzeichen gefehlt. Die Waffen würden kriminaltechnisch untersucht werden, um die teilweise nur technisch prüfbaren Verstöße gegen das Waffengesetz festzustellen.
Immer wieder fragwürdige Gegenstände im Koffer
Außerdem ist der Umgang mit stärkeren Softair-Waffen nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, so Jureczko. „Dass gefährliche oder waffenähnliche Gegenstände im Handgepäck nicht mitgeführt werden dürfen, ist allgemein bekannt.“
Doch würden immer wieder Verstösse dagegen festgestellt werden: Immer wieder fände die Bundespolizei fragwürdige Gegenstände in den aufgegebenen Koffern. Am selben Tag wie dem G36-Fund – ebenfalls vor einem Flug nach Großbritannien – wurde ein Butterfly-Messer im Koffer einer 40-jährigen Frau entdeckt.
Schon der Besitz und nicht nur das Führen ist in Deutschland verboten. Die Bundespolizei fertigte eine Strafanzeige. „In dieselbe Kategorie verbotener Waffen fallen auch Einhandmesser, Wurfsterne oder Würgehölzer – sogenannte ‚Nunchaku'“, sagt Jureczko.