Innensenator Ulrich Mäurer soll bei der Personalversammlung der Stadtamts-Mitarbeiter endlich für Klarheit sorgen, fordert die Gewerkschaft. Foto: WR Bremens Innensenator Mäurer will am Ziel der Abschiebung festhalten. Foto: W
Amtsverfügung

Innensenator: Bremer Islamist freigelassen

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Abschiebung untersagt: Der Algerier Oussama B. ist wieder auf freiem Fuß - das entschied das Amtsgericht Bremen am Donnerstagabend. Innensenator Mäurer spricht von "fatalen Entscheidungen".

„Der seit März in Bremen in Abschiebehaft einsitzende Oussama B. musste am Donnerstagabend nach einem Beschluss des Amtsgerichtes Bremen auf freien Fuß gesetzt werden“, sagt jetzt Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin der Innenbehörde. 

Ursprünglich sei geplant gewesen, den 37-Jährigen am heutigen Tag nach Algerien abzuschieben. Doch dies habe das Bundesverwaltungsgericht am 13. November per einstweiliger Anordnung untersagt.

Innensenator Ulrich Mäurer: „Die Folgen dieser gerichtlichen Entscheidung sind fatal. Wenn das Schule macht, wird die Bundesrepublik zum sicheren Hafen für ‚gefährliche Personen'“. 

Unzureichende Zusicherung Algeriens

Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte Sommer umfangreiche Zusicherungen von Algerien eingefordert, dass Oussama B. nach seiner Abschiebung keine unmenschliche Behandlung in seinem Heimatland drohen dürfe.

Doch die erfolgten Zusicherungen Algeriens wurden vom Bundesverwaltungsgericht als nicht ausreichend bewertet. „Die Länder werden mit dieser Problematik weitgehend allein gelassen“, so Mäurer.

Freilassung aus „rein formalen Gründen“

Es fehle über den Einzelfall hinaus ein dezidiertes Rücknahmeabkommen mit Algerien. „Im Falle einer ‚gefährlichen Person‘ aus dem radikal-islamistischen Spektrum, wie bei Oussama B., sei dies umso bitterer“, sagt Mäurer weiter. 

Das Amtsgericht habe sich bei der Freilassung nicht mit der „Gefährlichkeit des Mannes“ auseinandergesetzt, sondern sei aus „rein formalen Gründen“ erfolgt, beklagt Mäurer. Der in Algier geborene Oussama B. gelte den Sicherheitsbehörden seit langem als bekennender Islamist. 

Man wolle an der Abschiebung festhalten

In Frankreich sei er bereits zu einer Haftstrafe verurteilt worden – B. habe mit der Verübung eines terroristischen Anschlags gedroht. In Bremen galt er als einer der Anführer einer radikal-islamischen Gruppierung, die unter anderem den Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz öffentlich für gut befunden hatte. Zudem soll er Gläubige in einer Bremer Moschee mit dem Tode bedroht und sich zum sogenannten islamischen Staat bekannt haben.

„Wir werden alle Möglichkeiten nutzen, die uns rechtlich zur Verfügung stehen und halten ganz klar weiter an dem Ziel fest, den Mann nach Algerien abzuschieben“, sagt Mäurer und verweist darauf, dass das Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Bremer Islamisten noch ausstehe.

Noch heute wolle das Migrationsamt Rechtsmittel gegen die Freilassung einlegen. 

 

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