Norbert Lammert redet im Plenarsaal der Bremischen Bürgerschaft. Fehlentscheidungen von Parlamenten seien leichter zu korrigieren als Fehler bei Volksentscheiden, erklärte Norbert Lammert in Bremen. Foto: Schlie
Demokratie

Lammert plädiert in Bremen gegen Volksentscheide

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„Den Volkswillen gibt es nur im Plural“, meint der ehemalige Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er ist gegen die Ausweitung von Volksentscheiden. Warum erklärte er am Dienstagabend bei einem Vortrag in Bremen.

„Den Volkswillen gibt es nicht“, sagte Lammert anlässlich der 2. Karl-Carstens-Rede der Konrad-Adenauer-Stiftung in der Bremischen Bürgerschaft. „Der kommt nur im Plural vor. Deshalb gibt es Demokratie“, begründete der 68-Jährige. Wer den Volkswillen gegen die Demokratie ausspiele, habe diese nicht verstanden.

Mit der Karl-Castens-Rede soll das Wirken des in Bremen geborenen und beerdigten fünften Bundespräsidenten in Erinnerung gerufen werden. Lammerts Ausführungen zum Thema „Die Bedeutung der repräsentativen Demokratie“ waren ein klares Plädoyer für die parlamentarische Demokratie in ihrer heutigen Form und gegen Volksentscheide.

Beteiligung nur von Betroffenen

Die Erfahrungen auf Ebene der Länder und Kommunen zeigten, dass sich an solchen Plebisziten letztlich nur diejenigen beteiligten, die von einer Frage unmittelbar betroffen seien. „Es fällt mir außerordentlich schwer, darin einen Legitimationszuwachs zu erkennen“, sagte Lammert. Insofern müsse man froh sein, dass häufig die notwendigen Quoren verfehlt würden.

Dementsprechend deutlich sprach sich der CDU-Politiker auch gegen die Absenkung der Hürden für die Gültigkeit von Volksentscheiden aus. Im Gegenteil: Um Repräsentativität sicher zu stellen, forderte er eine Mindestbeteiligung von 50 Prozent der Wahlberechtigten.

Auch Parlamente können irren

„Auch Parlamente können falsch liegen“, erklärte Lammert. Fehlentscheidungen könnten dort jedoch relativ schnell korrigiert werden. Grund: „Man weiß immer, wer es war. Das Volk sucht sich neue Repräsentanten“, führte er aus.

Anders bei Volksentscheiden: „Da gibt es hinterher keinen Schuldigen.“ Wie schwer es deshalb sei, eine einmal per Volksentscheid getroffene Fehlentscheidung zu revidieren, zeige sich am Beispiel Brexit.

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