Hell und modern - der neue Abflugbereich mit Duty-Free-Shop und zwei neuen gastronomischen Angeboten am Flughafen Bremen. Foto: Schlie Am Flughafen werden jährlich rund 7.000 gefährliche Gegenstände aus Reisegepäck konfisziert. Foto: Schlie
Sicherheitskontrolle

Flughafen: Verbotene Waffe in Reisegepäck gefunden

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Der Besitzer gab an, die Waffe nur zu Sportzwecken zu nutzen. Doch das verhinderte nicht, dass gegen den Mann Strafanzeige gestellt wurde. Es ist der bislang 13. Verstoß gegen das Waffengesetz am Bremer Flughafen 2017.

Bundespolizisten haben am Bremer Flughafen aus dem Koffer eines 25-jährigen Mannes vor seinem Abflug nach London einen Nun-Chaku sichergestellt. Weil es sich nach dem deutschen Waffengesetz um einen verbotenen Gegenstand handelt, wurde wegen des Besitzes der „Würgehölzer“ eine Strafanzeige gefertigt. Der Lette gab an, den Nun-Chaku zum Kampfsport zu verwenden und nicht gewusst zu haben, dass der Gegenstand in Deutschland verboten ist.

In Deutschland verboten: der sichergestellte Nun-Chaku. Foto: Bundespolizei

„Schon der Besitz einiger Gegenstände ist nach dem Waffengesetz verboten“, sagt Holger Jureczko, Pressesprecher der Bundespolizeiinspektion Bremen. Dazu gehörten beispielsweise Wurfsterne, Schlagringe, Stahlruten, Butterflymesser oder Springmesser.

Jährlich rund 7.000 gefährliche Gegenstände

„Wer sie zudem im Fluggepäck dabei hat, führt sie in der Öffentlichkeit“, so Jureczko. Die Bundespolizei habe am Bremer Flughafen im Jahr 2016 insgesamt 21 Verstöße und im Jahr 2017 bisher 13 Verstöße gegen das Waffengesetz zur Anzeige gebracht.

Hinzu kämen jährlich rund 7.000 gefährliche Gegenstände, wie Nagelscheren oder kleine Taschenmesser, die bei Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Bremen entdeckt und nicht mit an Bord genommen werden durften.

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