Flächenmäßig mögen die Bauern beim Einsatz von Pestiziden weit vorne liegen, aber auch Hausbesitzer und Hobbygärtner hantieren eifrig mit der Giftspritze. Nach Angaben des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) werden hierzulande jährlich über 500 Tonnen Pestizide auf privaten Grundstücken verteilt, so Bernd Quellmalz, Regionalgeschäftführer des BUND Weser/Elbe in Bremerhaven.
Im Unterschied zur Anwendung in der Landwirtschaft, wo nach „guter fachlicher Praxis“ gearbeitet wird, sowie mit aufwendigen Dokumentationspflichten Kontrollmöglichkeiten bestehen, unterliegt der Gifteinsatz „hinter der Hecke“ offenbar keinerlei behördlicher Aufsicht. „Da gilt oft das Motto ‚viel hilft viel‘“, sagt Christoph Bommes, Pflanzenanbauberater beim Landvolk Osterholz.
Beratungspflicht beim Pestizidmittelverkauf
Torsten Meyer verkauft Pflanzenschutzmittel im Raiffeisenmarkt. Auch an Privatpersonen. Das können durchaus die gleichen Stoffe sein, die auch auf dem Acker verwendet werden, zum Teil sogar unter gleichem Markennamen. So ist etwa das Breitband-Herbizid „Roundup“ vom Monsanto-Konzern bei Bauern und Hobbygärtnern gleichermaßen populär. „Es wird nur noch in Gebinden für eine maximale Fläche von 500 Quadratmetern abgegeben“, sagt Meyer. Und für ihn und seine Kollegen besteht eine Beratungspflicht.
„Giftige Pestizide haben in unseren Gärten nichts zu suchen und müssten auch nicht sein“, meint Eckart Spaethe, Vorsitzender des Imkervereins Teufelsmoor. Als ob es im Hobbygarten wirklich um riesige Erträge gehen müsste. Spaethe kritisiert, dass zusätzlich zu anderen Umweltbelastungen die Artenvielfalt bedroht wird, „man sollte auch im eigenen Garten doch die eine oder andere Wildblume stehenlassen“.
Gifteinsatz auf versiegelten Flächen ist verboten
„Den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln regelt das Pflanzenschutzgesetz“, so Kreishaussprecherin Jana Lindemann. Zuständig für den Landkreis Osterholz sei das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Oldenburg. Der Landkreis Osterholz selbst, so Lindemann, setze bereits seit Jahrzehnten keine Pflanzenschutzmittel mehr ein.
Pestizide dürfen übrigens, ob vom Bauern oder Privatmenschen, nur auf Freilandflächen angewendet werden, die landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Auf anderen Flächen, beispielsweise Wegen, Garagenzufahrten und Stellplätzen, sind Pflanzenschutzmittel tabu: Anwendungen dort stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeld geahndet werden können.