In erster Instanz gab das Verwaltungsgericht Bremen der Klage der DFL statt. Die hatte gegen einen Gebührenbescheid der Stadt Bremen geklagt – dabei geht es um eine Summe von 425.718 Euro. Kosten, die sich durch den Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte beim Nordderby 2014/15 gegen den Hamburger SV ergaben.
Das Verwaltungsgericht sah den Gebührenbescheid als rechtswidrig an, gab der DFL recht. Gegen diesen Beschluss legte die Stadt Bremen Berufung ein. Wie es in dem Rechtsstreit weitergeht, wird sich nun am 1. Februar zeigen. Dann wird ab 10 Uhr, im Saal 4 des Justizzentrums, Am Wall 198, die Berufungsverhandlung stattfinden.