Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Banken ab 13. Januar, keine frischen 500-Euro-Scheine mehr ab Ende des Jahres, Netflix und Co. ab 20. März auch im EU-Ausland empfangbar – das sind nur drei einer großen Anzahl von Änderungen, auf die sich Verbraucher 2018 einstellen müssen. Anbei eine Kurz-Übersicht.
Regionalzüge alkoholfrei
Pendler, die die Regionalexpresszüge der Deutschen Bahn (DB) ab Bremen nach Emden, Hannover, Bremerhaven und Osnabrück benutzen, dürfen künftig ihr Feierabendbier nicht mehr im Zug genießen. Die DB verbietet künftig den Alkoholgenuss auf ausgewählten Strecken.
Alholfrei reisen ab Neujahr auch Nutzer der Regio-S-Bahn in allen Zügen der Nordwestbahn, die in und um Bremen verkehren. Bis Ende Februar werden Reisende noch verwarnt, ab 1. März wird ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro fällig. Kleiner Trost: Auf den von der DB bedienten Strecken bietet das Verkehrsunrternehmen seit dem 10. Dezember 2017 kostenfreies W-Lan an.
Neue Grenzwerte für Autos
Auf Änderungen müssen sich auch Autofahrer einstellen: Laut Autofahrerclub ACE wird mit Beginn des Jahres die Abgasuntersuchung zweistufig: Neben der Onboard-Diagnose wird die sogenannte Endrohrmessung zur Pflicht. Damit lässt sich feststellen, ob bei einem Auto die Abgasreinigung ordnungsgemäß funktioniert. Zudem müssen Neufahrzeuge ab 1. September die Grenzwerte für die Schadstoffklasse 6c erfüllen. Parallel soll bei diesen Wagen die Kfz-Steuer nach einem neuen Verfahren berechnet werden.
Pünktlich zur Hauptreisezeit am 1. Juli genießen Verbraucher, die ihren Trip selbst auf Onlineportalen oder in Reisebüros zusammenstellen, mehr Verbraucherschutz. Andererseits können Urlauber von diesem Stichtag an, nur dann kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn der Veranstalter den Reisepreis nach der Buchung um mindestens acht Prozent anhebt.
Mehr Kindergeld
Eine gute Nachricht für Eltern: Das Kindergeld erhöht sich ab 1. Januar 2018 um zwei Euro pro Kind. Für die ersten beiden Kinder gibt es künftig vom Staat monatlich je 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro.
Zum 1. Januar 2018 tritt das modifizierte Mutterschutzgesetz in Kraft, das unter bestimmten Voraussetzungen auch für schwangere Schülerinnen und Studentinnen gilt. Werdende Mütter dürfen künftig auch an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 20 und 22 Uhr arbeiten, müssen aber selbst damit einverstanden sein.
Gut zu wissen für werdende und stillende Mütter: Ab dem 1. Juli sollen Zahnärzte den Füllstoff Amalgam bei ihnen sowie bei Kindern unter 15 Jahren nicht mehr einsetzen.
Über mehr Geld können sich auch Hartz IV-Empfänger und Rentner freuen. Für Erstgenannte steigt der Regelsatz zum 1. Januar von 409 Euro auf 416 Euro, wenn sie alleinstehend sind, für Paare gibt es künftig 374 Euro pro Partner. Ruheständler erhalten ab 1. Juli höhere Bezüge.
Neuerungen beim Finanzamt
Änderungen vermeldet auch das Finanzamt: Für die Abgabe der Erklärung für das Steuerjahr 2018 müssen künftig keine Belege mehr eingereicht werden, doch kann der Fiskus diese bei Bedarf anfordern. Zudem wird die Abgabefrist für die Steuererklärung um zwei Monate verlängert, das heißt die Unterlagen müssen bis zum 31. Juli 2019 eingereicht werden.
Am 1. Januar 2018 tritt auch das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Dieses räumt künftigen Bauherren mehr Rechte ein, angefangen bei der aussagekräftigen Baubeschreibung bis hin zur verbindlichen Zusage des Fertigstellungstermins seitens der Baufirma.