Fest steht, für Grundeigentümer, Hausbesitzer und Mieter ändert sich was; doch noch kann niemand sagen, was auf sie zukommt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil sie ungerecht ist.
Bis Ende 2019 haben Bund und Länder Zeit, ein neues Gesetz zu verabschieden. Spätestens zum 1. Januar 2025 müssen Grundstücke und Immobilien nach den neuen Regeln besteuert werden.
Linnert kritisiert aktuelles Verfahren
Für Bremen kein Problem, sagt Finanzsenatorin Karoline Linnert. Schon als die grüne Politikerin 2007 ins Amt kam, stand eine Reform der Grundsteuer an. „Das aktuelle Verfahren führt dazu, dass die Besitzer alter Immobilien deutlich weniger bezahlen als Eigentümer neuerer Gebäude“, sagt Linnert.
Eigentlich muss der Gesetzgeber die Werte zur Berechnung der Grundsteuer alle sechs Jahre aktualisieren, weil sich die Werte der Grundstücke und der Immobilien im Laufe der Zeit ändern. Doch dazu kam es nicht. Basis zur Berechnung der Grundsteuer sind in den alten Bundesländern Werte von 1964 und in den neuen welche von 1935.
Finanzsenatorin erwartet neues Gesetz innerhalb der Frist
Können sich Bund und Länder bis Ende 2019 nicht auf eine Reform einigen und von 2025 anwenden, entfällt die Grundsteuer. Auch das haben die Verfassungsrichter ins Urteil geschrieben. Allein die Stadt Bremen müsste dann auf Einnahmen von rund 170 Millionen Euro jährlich verzichten.
Finanzsenatorin Linnert ist sich sicher, in der gesetzten Frist ein neues Gesetz zu schaffen. „Es liegen ja genug fertige Modelle vor“, sagt die Politikerin. In der Tat haben sich 14 Bundesländer längst auf einen Entwurf geeinigt.
Diskussion um Steuergrundlage
Grundlage für die Grundsteuer wäre demnach eine Kombination aus Bodenrichtwerten und pauschalen Baukosten unter Berücksichtigung des Alters einer Immobilie. Bayern und Hamburg lehnen das Modell aber ab. „Beide müssen ihre Blockade nun aufgeben“, fordert Linnert.
Ein anderes Modell sieht eine reine Bodensteuer vor. Unberücksichtigt bliebe dann, ob das Grundstück bebaut und wie wertvoll die Immobilie darauf ist.
Grünenpolitikerin lehnt flächenbezogene Grundsteuer ab
Solch eine flächenbezogene Grundsteuer schlug Peter Tschentscher, damals Hamburgs Finanzsenator, jetzt Erster Bürgermeister, Mitte Januar den Verfassungsrichtern vor.
Genau das Modell lehnt Linnert ab: „Eine Bodenwertsteuer berücksichtigt nicht, ob auf dem Grundstück eine Villa oder eine Garage steht.“
Der Mieterbund fordert schon mal, dass der Vermieter die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieter umlegen darf.