In Bremen liegt die Zahl bei über 231.000 Grundstücken, deren Wert nun neu berechnet werden muss. Foto: Schlie
Urteil

Reform muss kommen: Richter kippen Grundsteuer

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Die Berechnung der Grundsteuer ist unzulässig und muss bis 2019 reformiert werden. So lautet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag. In Bremen müssen die Werte zahlreicher Grundstücke neu berechnet werden.

Nach dem Urteil müssen in Deutschland nun die Werte von 35 Millionen Grundstücken neu berechnet werden. In Bremen liegt die Zahl bei über 231.000 sogenannten wirtschaftlichen Einheiten, sagt die stellvertretende Sprecherin des Finanzressorts, Ulrike Bendrat und erläutert: „damit bezeichnet man ein Grundstück mit und ohne Haus.“

Im Finanzressort ist man über das Urteil aus Karlsruhe wenig überrascht: Die Reform sei längst überfällig gewesen, heißt es von dort. Bürgermeisterin Karoline Linnert: „Das aktuelle Verfahren ist extrem ungerecht. Es führt dazu, dass die Besitzer alter Immobilien deutlich weniger bezahlen als Eigentümer neuerer Gebäude.“

„Auf diese Einnahmequelle angewiesen“

So wären laut einer Modellrechnung aus dem Jahr 2009 die Grundsatzkosten für ein Reihenhaus in Schwachhausen geringer, als für ein halb so großes Appartement in der Vahr. Die Stadt habe 2017 knapp 166 Millionen Euro Grundsteuer eingenommen, rund 18,5 Prozent der gesamten kommunalen Steuereinnahmen.

„Die Kommunen sind auf diese Einnahmequelle angewiesen“, so Linnert. Bund und Länder müssten jetzt schnell handeln und eine verfassungskonforme Grundsteuerreform beschließen.

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