146 Millionen Euro inklusive Zinsen verlangte die Brauerei von der Stadt zurück. Foto: Schlie
Gerichtsurteil

Stadt muss keine Rückzahlungen an Beck tätigen

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Die Stadt Bremen muss keine 146 Millionen Euro an die Brauerei Beck zahlen. Dies entschied am Dienstag das Bundesverfassungsgericht. Die Brauerei hatte im Vorfeld Gewerbesteuerzahlungen zurückverlangt.

Das Bundesverfassungsgerichts stellte keinen Verstoß der Stadt fest, hieß es nun in einer Pressemitteilung. Die Brauerei hatte Bremen vorgeworfen, Gewerbesteuern in unrechtmäßiger Höhe verlangt zu haben. 

Nach einer Neureglung des Gewerbesteuersatzes 2002, fühlte sich die Brauerei ungerecht behandelt, wollte nach vorigen Standards besteuert werden. Dass Geschäft sei bereits vorher abgeschlossen gewesen, lautete die Argumentation. Doch die Stadt trieb nach den reformierten und für das Unternehmen teureren Satz ein. 

Alles rechtmäßig, urteilten nun die Richter. 

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