Das Bundesverfassungsgerichts stellte keinen Verstoß der Stadt fest, hieß es nun in einer Pressemitteilung. Die Brauerei hatte Bremen vorgeworfen, Gewerbesteuern in unrechtmäßiger Höhe verlangt zu haben.
Nach einer Neureglung des Gewerbesteuersatzes 2002, fühlte sich die Brauerei ungerecht behandelt, wollte nach vorigen Standards besteuert werden. Dass Geschäft sei bereits vorher abgeschlossen gewesen, lautete die Argumentation. Doch die Stadt trieb nach den reformierten und für das Unternehmen teureren Satz ein.
Alles rechtmäßig, urteilten nun die Richter.