In Problemgebieten wie dem Bahnhofsumfeld wurden zuletzt weniger unbegleitete Minderjährige festgestellt. Symbolfoto: av Bei den Tumulten am Bahnhof wurden auch zwei Polizisten leicht verletzt. Foto: av
Hauptbahnhof Bremen

Verdener randalieren am Bremer Hauptbahnhof

Von
Pinkeln in der Öffentlichkeit, Rauchen in der Bahnhofshalle, Vermüllung: Zwei Männer aus Verden sorgten am Wochenende im Hauptbahnhof für ordentlich Trubel. Einer war betrunken, der andere offenbar schlecht gelaunt.

So habe ein 29-Jähriger aus Verden am frühen Samstagmorgen laut der Bundespolizei zunächst zwei Beamte beleidigt und mit Müll in der Bahnhofshalle rumgeworfen. Danach stellte er sich auf den Willy-Brandt-Platz und urinierte dort in aller Öffentlichkeit. 

Bundespolizisten wollten seine Personalien aufnehmen, doch der weigerte sich und leistete heftigen Widerstand, als die Beamten in auf die Wache bringen wollten. Er beruhigte sich erst, als eine Anzeige gegen ihn gestellt wurde. Dann ließ man ihn gehen. 

Betrunkener Verdener

Der zweite Störenfried, 17 Jahre alt, aus Verden, machte die Polizisten Sonntagfrüh auf sich aufmerksam, weil er in der Bahnhofshalle rauchte. Er hatte offenbar 1,32 Promille im Blut. Als er sich ausweisen sollte, nahm er Reißaus. Die beiden Polizisten, die ihn festhalten wollten, riss er um. Doch sie rappelten sich wieder auf und holten den Jugendlichen ein. 

Er wurde in Gewahrsam genommen. Die Polizisten erlitten Prellungen, blieben aber dienstfähig. Der Verdener zog sich eine Schürfwunde am Hinterkopf zu, ein Sanitäter musste ihn verarzten. Später musste ihn seine Mutter abholen. Die Ermittlungen dauern an. 

Bundespolizei: Oftmals sind es Männer

Nach den Vorfällen zieht die Bundespolizei ein Resümee: „Besonders Männer scheinen dazu zu neigen, die Allgemeinheit durch schlechtes Benehmen, Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz oder Urinieren in der Öffentlichkeit zu belästigen“, sagt Holger Jureczko, Pressesprecher der Bundespolizei. 

Dies könne jeweils Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen beziehungsweise Hausverbote in Bahnhöfen nach sich ziehen. „Beschuldigte können Angaben zur Sache verweigern, aber sind stets verpflichtet, ihre Personalien anzugeben – andernfalls können sie auch gegen ihren Widerstand zur Personalienfeststellung mitgenommen werden“, so Jureczko. 

Im Bremer Hauptbahnhof sei die Beweislage wegen der Aufzeichnungen der Videokameras in der Regel eindeutig.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren...

Schreibe einen Kommentar

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner