Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD): „Die Vorstellung, dass solche Personen einst legal erworbene […] Pistolen, Revolver oder Gewehre bei sich zu Hause horten, ist unerträglich.“ Somit wird die bereits 2016 in Kraft getretene Regelung, welche die Bewaffnung sogenannter „Reichsbürger“ einen Riegel vorschieben soll, von nun an ausgeweitet.
Demnach können bereits Personen, die sich gewalttätig äußern – sei es einen Terroranschlag zu verherrlichen, oder anzudrohen, Konflikte mit Gewalt zu lösen – durch die Behörden überprüft werden. Wenn – und das ist ein wichtiger Zusatz – davon auszugehen ist, dass diese Person auch Waffen besitzt.
Wird entschieden, dass die Person nicht zuverlässig ist, Waffen zu führen, könnte die Erlaubnis entzogen und die Waffen beschlagnahmt werden.
Zusammenarbeit der Behörden stärken
Mit dem neuen Erlass soll auch die Zusammenarbeit zwischen den Behörden gestärkt werden: Die Polizei des Landes Bremen sowie der Verfassungsschutz müssen Erkenntnisse über Personen aus dem extremistischen Spektrum ab sofort den Waffenbehörden melden.
Zudem sind das Ordnungsamt, das Migrationsamt und das Bürgeramt Bremen angewiesen, Personen, bei denen der Verdacht besteht, Kontakte in die extremistische Szene besitzen, den Sicherheitsbehörden zu melden.