Zu dem gewaltsamen Tötungsdelikt an der 51-jährigen Polin war es in der Nacht vom 3. auf den 4. November des vergangenen Jahres in einer Garage auf dem Betriebsgelände der Deutschen Bahn AG in Delmenhorst gekommen. Die Frau war zum Tatzeitpunkt wohnungslos und hatte zusammen mit ihrem polnischen Lebensgefährten in dieser Garage gehaust. Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen der Mordkommission der Polizei Delmenhorst besteht nunmehr der dringende Tatverdacht, dass der 29-jährige Lebensgefährte seine Partnerin aus Eifersucht gewaltsam tötete.
Dieser Verdacht beruht darauf, dass der Lebensgefährte gegenüber zwei Zeugen Täterwissen offenbart haben soll. Gegenüber einem dieser Zeugen soll er zudem auch die Tatbegehung eingeräumt haben.
Beschuldigter ist in Untersuchungshaft
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg hat das Amtsgericht Oldenburg gegen den 29-Jährigen einen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des
Mordes aus niedrigen Beweggründen erlassen. Der Beschuldigte befindet sich momentan in Untersuchungshaft.
Bisher hat sich der Mann nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen eingelassen. Weitere Details zu den andauernden Ermittlungen
können derzeit nicht bekannt gegeben werden.
Sollte der 29-Jährige wegen Mordes verurteilt werden, droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe.