Bislang wurde zwischen Pauschal- und Individualreisen unterschieden. Mit dem neuen Reiserecht kommt die Kategorie „verbundene Reiseleistungen“ hinzu. Pauschalreisende genießen nach wie vor den maximalen Schutz, können sich bei Mängeln am Urlaubsort rund um die Uhr direkt an den Veranstalter wenden und haben ihn auch im Notfall an ihrer Seite.
Individualreisende, die einzelne Leistungen wie Flug, Hotel oder Mietwagen bei unterschiedlichen Anbietern buchen, müssen Reklamationen direkt mit dem Hotel oder der Airline ausfechten.
Die neu eingeführten „verbundenen Reiseleistungen“ liegen vor, wenn ein Kunde im Reisebüro oder auf einem Online-Portal für dieselbe Reise binnen 24 Stunden weitere Leistungen dazu bucht und direkt dort bezahlt.
Wichtig: den Mangel vor Ort anzeigen
Nach dem neuen Recht genießt der Kunde Insolvenzschutz. Wird das Reisebüro zahlungsunfähig, erhält der Kunde sein Geld zurück. Wichtig zu wissen: Auch bei „verbundenen Reiseleistungen“ ist der Kunde selbst für seine Reise verantwortlich, etwa wenn die Airline oder der Mietwagenanbieter Pleite gehen sollte.
Bei Baulärm vor der Unterkunft oder ähnlichem Unbill haben Kunden zwei Jahre Zeit, sich beim Reiseanbieter zu beschweren. Wichtig: Der Urlauber muss vor Ort einen Mangel sofort anzeigen und Abhilfe einfordern.