Für Drohnenpiloten gelten strenge Regeln. Foto: pixabay Wer Fotos - etwa mit einer Drohne - von einer Person macht, die sich in ihrer Wohnung aufhält, kann strafrechtlich belangt werden, mahnt die Polizei. Symbolfoto: pixabay
Gröpelingen

Bremer guckt mit Drohne ins Schlafzimmer

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Eine 48-jährige Bremerin sah sich am Mittwochabend mit einer Drohne konfrontiert, die am geöffneten Fenster ihres Schlafzimmers schwebte - die Kamera auf sie gerichtet. Dann entdeckte der Ehemann der Frau den "Piloten".

Wie die Polizei berichtet, hielt sich die Frau im Schlafzimmer im ersten Stock ihres Wohnhauses auf, als sie auf ein lautes Surren aufmerksam wurde. Sie sah sich unvermittelt einer Drohne gegenüber, die vor ihrem geöffneten Fenster verharrte und nach Aussage der Frau eine Kamera auf sie richtete.

Gleichzeitig bemerkte der 50-jährige Ehemann im Garten des Nachbarn einen jungen Mann, der mit einer Fernbedienung hantierte. Das Ehepaar rief die Polizei. Diese ermittelt nun wegen des Anfangsverdachts auf Verletzung der Privatssphäre durch Bildaufnahmen und des Verstoßes gegen die Luftverkehrsverordnung.

Polizei: „Die Privatsphäre von Menschen ist streng geschützt“ 

Die Polizei weist darauf hin, dass beim Drohnen-Fliegen Regeln zu beachten sind. „Es ist strikt verboten in und über sensible Bereiche zu fliegen. Dazu gehören zum Beispiel Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr, Flughäfen und Menschenansammlungen“, so ein Sprecher der Polizei. 

Verboten sei es auch, mit einer Drohne die mehr als 0,25 Kilogramm wiegt, über bewohnte Grundstücke zu fliegen. Das gelte ebenfalls, unabhängig vom Gewicht, wenn eine Drohne optische, akustische oder Funksignale senden, empfangen oder aufzeichnen kann.

„Die Privatsphäre von Menschen ist streng geschützt. Wer zum Beispiel Fotoaufnahmen von Personen macht, während sie sich in ihren Wohnungen aufhalten, kann strafrechtlich belangt werden“, sagt ein Polizei-Sprecher. 

Welche Regeln beim Betrieb einer Drohne gelten, darüber gibt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Auskunft: bmvi.de/drohnen 

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