So steht es in der Einstweiligen Verfügung, die das Gericht aufgrund einer Klage von Jan-Patrick Wolters erteilt hat. Wolters betreibt das Bayern-Zelt. Es sollte für die Königsalm auf einen anderen Platz ausweichen – in stark abgespeckter Form.
Die Stadt müsse den Platz neu vergeben, entschied das Gericht. An dem nun neu geforderten Auswahlverfahren dürfe die Alm aber nicht teilnehmen, da sie bei der ersten Ausschreibung ihre Unterlagen zu spät eingereicht habe.
„Nun steht alles in der Schwebe“
Noch ist der Beschluss nicht rechtskräftig. Almbetreiberin Renoldi will Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. „Unabhängig davon werden wir jedoch alles tun, um für unsere Kunden, die bereits Plätze reserviert haben, zu sorgen“, erklärt Renoldi.
Rudolf Robrahn, Vorsitzender des Bremer Schaustellerverbands sagt: „Die Planungen waren bereits vor Monaten abgeschlossen – nun steht alles in der Schwebe.“ Er hoffe, dass der Marktverband schnell handele.
Die Zeit drängt: Am 19. Oktober startet der Freimarkt auf der Bürgerweide.