Oft gilt es, bei einer Kontrolle, genau hinzuschauen. Gegenständen wie Salben oder Suppen sieht man nicht so schnell an, ob sie Inhaltsstoffe von artgeschützten Tieren oder Pflanzen enthalten. Foto: Schlie
Urlaubs-Souvenirs

Zollkontrollen: Vorsicht bei der Einreise

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Das Hauptzollamt Bremen findet häufig illegale Mitbringsel. Neben typischen Lebensmitteln sind nicht selten auch sehr exotische Gegenstände dabei, wie Sprecherin Sybille Gradistanac erzählt.

Was haben Herren-Stiefeletten aus Schlangenhaut, Korallen, Muscheln und Seepferdchen gemeinsam? Sie alle sind in diesem Jahr am Bremer Flughafen vom Hauptzollamt eingezogen worden. Immer wieder versuchen Urlauber – ob wissend oder unwissend – Souvenirs ihrer Reise in ihren Koffern mit nach Hause zu bringen.

„Es wird sehr oft versucht, vorschriftswidrig artengeschützte Tiere einzuführen“, sagt Sybille Gradistanac, Sprecherin des Hauptzollamts Bremen. In diesem Jahr habe der Zoll besonders viele exotische Mitbringsel einbehalten müssen.

Von Gürteln und Suppen

Oft handelte es sich dabei aber auch um Lebensmittel wie Milcherzeugnisse, Fleisch, Kern- oder Steinobst und bestimmte Gemüsesorten. „Es ist außerdem verboten, Gegenstände einzuführen, die aus artengeschützten Tieren hergestellt worden sind“, erklärt Gradistanac.

Dazu gehören etwa Gürteln oder Handtaschen, oder eben das Stiefelpaar aus Schlangenhaut. Umgekehrt seien auch oft Gegenstände, die solche Tierteile als Inhaltsstoffe aufweisen, beschlagnahmt worden. Dazu gehören zum Beispiel Salben oder Suppen“, sagt die Sprecherin.

Individuelle Strafen

Findet ein Zollbeamter einen der besagten Gegenstände, handelt es sich um Verstöße gegen das Lebensmittel-, Arzneimittel-, oder Tierseuchenrecht, gegen die Waffen- und Betäubungsmittelrechte sowie gegen die Gesetze zum Arten- und Markenrechtsschutz.

Die Strafen sind dabei individuell, genau wie die Verstöße selbst. Laut Gradistanac kommt es immer wieder zu empfindlichen Geldstrafen, die nicht nur der Zoll selbst, sondern auch das Bundesamt für Naturschutz verhängt. Dabei ist es übrigens egal, ob die Täter unwissend handeln oder nicht – denn oft bringen professionelle Händler die illegalen Gegenstände mit.

Auch die Ausfuhr wird kontrolliert

Goldschmuck und Zigaretten einzuführen ist zwar nicht verboten, wird aber durch den Zoll begrenzt. So können bis zu 200 Zigaretten (aus Nicht-EU-Staaten) und andere Waren im Wert von 430 Euro mitgebracht werden. Alles, was darüber hinaus geht, muss durch das Betreten des roten Kanals am Flughafen angezeigt werden, um es zu versteuern.

„Sonst kann noch ein Zuschlag von 250 Euro erhoben werden oder es droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung“, erklärt Gradistanac. Auch die Ausfuhr von Reisenden wird kontrolliert – um Bußgeldern zu entgehen, sollten sich Urlauber also erst erkundigen, ob das Mitbringsel gegen eine der Vorschriften verstößt. Infos hierzu bietet das Hauptzollamt unter zoll.de sowie in der „Zoll und Reise“-App.

Nach Angaben des Versicherers Arag stehen derzeit ungefähr 5.600 Tier- und 30.000 Pflanzenarten auf der Liste des Artenschutzes. Beschlossen wurde das Washingtoner Artenschutzabkommen in den 1970er Jahren, um dem durch den damals entstandenen Massentourismus ausgelösten zunehmenden Artenschwund Einhalt zu gebieten.

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