BAMF, Foto: WR Das Oberverwaltungsgericht Bremen gab einer Beschwerde der Ex-Leiterin statt. Foto: WR
BAMF-Affäre

Sieg für Ex-Chefin des Bremer BAMF

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Die Vorwürfe sind hart: Hochkriminell habe die Ex-Leiterin der Bremer Außenstelle des Flüchtlingsamtes gehandelt, warf ihr das Bundesinnenministerium vor. Jetzt wies das Gericht das Ministerium in die Schranken.

Die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat vor Gericht einen Sieg errungen. Das Bundesinnenministerium darf vorerst nicht mehr behaupten, die Ex-Leiterin habe in ihrer Amtszeit hochkriminell gehandelt. Es darf zunächst auch nicht mehr verbreiten, die Vorgänge in Bremen seien natürlich auch deshalb möglich gewesen, weil hochkriminell und badenmäßig mehrere Mitarbeiter der Außenstelle mit einigen Rechtsanwälten zusammengearbeitet hätten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Bremen. Es gab damit einer Beschwerde des Ex-Leiterin gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen statt.

Die Untersuchung der Vorgänge in der Bremer Außenstelle seien noch gar nicht abgeschlossen, begründete das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung. Sowohl die strafrechtlichen als auch die disziplinarischen Ermittlungen dauerten noch an. Die Aussage des Ministeriums greife dem Ergebnis der Ermittlungen vorweg  und verletze damit das Persönlichkeitsrecht der Ex-Leiterin. Als Dienstherr habe das Ministerium eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten. Deshalb verböten sich solche Aussagen, solange nicht geklärt sei, ob die erhobenen Vorwürfe berechtigt seien, erklärte das Oberverwaltungsgericht.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar.

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