Ein Wohnortwechsel ist kein Grund für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages mit dem Fitnessstudio. Foto: VZSH
Verbraucher-Serie

Das Kleingedruckte sollte nicht unterschätzt werden

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In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bremen stellt der Weser Report in einer Serie Tipps für junge Menschen vor. Im Mittelpunkt: eine junge Frau namens Laura. Dieses Mal: Was man bei Verträgen beachten muss.

Als Auszubildende verbringt die 18-jährige Laura den ganzen Tag bei der Arbeit. Am Abend bleibt Zeit für Freunde und Sport. Ihr Gehalt erlaubt ihr keine großen Sprünge, die Mitgliedschaft in einem Verein oder Fitnessstudio steht trotzdem ganz oben auf ihrer Wunschliste. Den Vertrag dazu sollte sie vorher genau unter die Lupe nehmen.

Yoga, Badminton oder Krafttraining – das Angebot eines städtischen Sportvereins ist riesig und die Kosten halten sich im Rahmen. Meist wählen die Sportler, ob sie die Beiträge monatlich oder quartalsweise vom Konto abbuchen lassen. Wenn Laura keine Lust mehr hat auf Sport, kann sie den Vertrag wieder kündigen, muss sich dabei aber an die Kündigungsfristen halten.

Wohnortwechsel kein Grund für außerordentliche Kündigung

Im Fitnessstudio bekommt Laura mehr als ein riesiges Sportangebot, sondern auch Angebote wie ein Schwimmbad, Sauna oder eine Bar. Das hat natürlich seinen Preis, und zwar bis zu 120 Euro monatlich. Für Laura gelten zum Glück die Studenten- und Azubitarife.

Lange Mindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen oder automatische Vertragsverlängerungen lassen Laura schnell mal in einem Vertrag „feststecken“. Am besten liest sie sich vor der Unterschrift das „Kleingedruckte“ – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – genau durch.

Vor Ende der Vertragslaufzeit kann Laura nur kündigen, wenn sie ernsthaft krank wird und dies muss sie mit einem Attest belegen. Ein Wohnortwechsel ist grundsätzlich kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung, entschied der Bundesgerichtshof 2016.

Unter verbraucherzentrale-bremen.de/ finden junge Menschen weitere Informationen und den Kontakt zu ihrer Verbraucherzentrale.

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