Laura meldet sich um. Foto: pv
Verbraucher-Serie

Die erste eigene Wohnung: Neue Adresse melden

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In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bremen stellt der Weser Report in einer Serie Tipps für junge Menschen vor. Im Mittelpunkt: eine junge Frau namens Laura. Dieses Mal: die notwendigen Behördengänge.

Die 18-jährige Auszubildende Laura hat ihre erste eigene Wohnung bezogen. Jetzt muss die 18-Jährige noch die Behördengänge abhaken, das heißt unter anderem: ihre neue Adresse melden und sich um die Rundfunkgebühren kümmern.

Nach dem Umzug hat Laura zwei Wochen Zeit, um bei der Stadtverwaltung ihre neue Adresse anzugeben und somit ihren neuen Erst- oder Zweitwohnsitz festzulegen. Beim Einwohnermeldeamt benötigt sie ihren Personalausweis und die so genannte Wohnungsgeberbestätigung.

Diese bekommt sie vom Vermieter. Ein Mietvertrag als Nachweis reicht nicht aus. Die einseitige Vorlage für so eine Bestätigung lässt sich einfach herunterladen, zum Beispiel auf der Internetseite der Stadt. Online kann sich Laura ganz für diesen Behördengang einfach einen Termin aussuchen und muss so nicht lange warten.

Auszubildende nicht grundsätzlich von Gebühren befreit

Nach der Ummeldung bekommt die 18-Jährige eine Meldebestätigung sowie einen neuen Adressaufkleber auf der Rückseite ihres Personalausweises – fertig! Gebühren fallen nur an, wenn sie ihre neue Adresse auch im Fahrzeugschein vermerken lassen möchte.

Laura ist volljährig und lebt in ihrer eigenen Wohnung, damit kommt sie um den monatlichen Beitrag von 17,50 Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht herum. Die Anmeldung funktioniert online, das Formular dazu findet sie unter rundfunkbeitrag.de im Netz.

Als Auszubildende ist sie nicht grundsätzlich von den Gebühren befreit. Außer sie bekommt Unterstützung wie zum Beispiel BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach SGB III.

■ Unter verbraucherzentrale-bremen.de/ finden junge Menschen weitere Informationen und den Kontakt zu ihrer Verbraucherzentrale.

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