Ein aktueller Fall: In der Straße Am Hulsberg in der Östlichen Vorstadt wurden zwei Tatverdächtige dabei beobachtet, wie sie Hausfassaden und eine Garage mit Schriftzügen besprühten.
An einer benachbarten Schule hatten sie ebenfalls ihre Schriftzeichen „NB“ oder „OFS“ hinterlassen: Der Haupt-Schriftzug hatte ein Größe von mehr als fünf Metern. Ein 18-Jähriger wurde dabei von den Beamten gestellt und festgenommen, der zweite Täter flüchtete, die Ermittlungen dauern an.
Neustadt und Viertel sind Hot-Spots
„Besonders die Neustadt und das Viertel sind Graffiti-Hotspots“, sagt Polizeisprecher Nils Matthiesen. Erst kürzlich hatte zudem ein Fall an der Schlachte für Aufsehen gesorgt: Ein Treppenaufgang zur Bürgermeister-Smidt-Brücke war beschmiert worden.
Bei den Tätern handele es sich meist um Jugendliche oder Heranwachsende, die sich über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ihrer Taten noch nicht im Klaren seien. Da es sich bei illegalen Graffiti um Sachbeschädigungen handelt, sind die Verursacher laut Paragraf 303 schadenersatzpflichtig und werden strafrechtlich verfolgt. Ihnen drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen.
Ein Täter haftet für die Gruppe
Die Verjährungsfrist beträgt laut Matthiesen 30 Jahre. „Wird nur ein einzelner Täter aus einer Gruppe von Sprayern überführt, haftet er zudem für den gesamten Schaden“, sagt Matthiesen.
Um vor Schmierereien zu schützen, setzt die Bremer Polizei einerseits auf Präventionsarbeit an Schulen. Andererseits werden aber auch Flyer an Jugendliche verteilt, genauso wie an geschädigte Hausbesitzer. „Ist eine Wand erst einmal vollgeschmiert, zieht sie erfahrungsgemäß Nachahmer an“, sagt Matthiesen.
Zahl der Strafanzeigen sinkt
Um den Anreiz für Sprayer zu reduzieren, schützen besonders Licht in Kombination mit Bewegungsmeldern sowie begrünte Fassaden und grobe, unebene Oberflächen, erläutert der Polizeisprecher. Maler-, Fassaden- und Gebäudereinigungsfirmen bieten zudem verschiedene Verfahren zum Schutz und zur Beseitigung von Farbschmierereien an.
Trotz der aktuellen Häufung ist die Zahl der angezeigten Schmierereien in den vergangenen Jahren rückläufig: 2015 gab es 846 Strafanzeigen, 2016 insgesamt 703 und 2017 nur noch 583.
Der Polizeisprecher sollte wissen, dass es eine Mittäterschaft und eine Nebentäterschaft.
Die Verjährungsfrist beträgt nur dann 30 Jahre, wenn der Geschädigte einen Schuldtitel bei Gericht erworben hat, ansonsten ist die Verjährungszeit 3 Jahre zum Jahresende.
Legale Flächen reduzieren illegales Sprühen; denn jede Dose, die für legale Bilder benutzt wurde, steht für illegale Aktionen nicht mehr zur Verfügung.
Würde man häufiger gelungene, legale Graffiti veröffentlichen, wäre der Anreiz höher, legal zu sprühen, statt über Provokationen Beachtung zu suchen.