Tatort Hammebrücke: Am Wochenende bemerkten Ausflügler in der Hammeniederung eine wilde Müllablagerung. In Verlängerung der Buchtstraße führt der Weg aus Scharmbeckstotel über die Bahnlinie ins Schutzgebiet. Einige Meter hinter den Schienen wird der motorisierte Verkehr beschränkt, neben landwirtschaftlichen Fahrzeugen sollen in Richtung Ritterhuder Schleuse Fußgänger und Radfahrer unter sich bleiben. Es muss dann, wahrscheinlich bei Dunkelheit, ein Auto, wohl ein Transporter oder ein Pkw mit Anhänger, den Weg zur Hamme verbotswidrig befahren haben. Und nicht nur das war illegal, auch die Absicht, sich unterwegs seiner Fracht zu entledigen. Zehn schwarze Säcke mit Speiseresten und Renovierungsabfall wurden in unmittelbarer Nähe zur Brücke abgeladen. Einen Kühlschrank und einen Einbauherd warfen die Unbekannten einfach in den Seitengraben.
„Das war eine schon eine ungewöhnlich große Menge, die wir hier aufgefunden haben“, sagte Rainer Holler, der für die Abfallwirtschaft Osterholz (ASO) zur Stelle ist, wenn unrechtmäßig entsorgter Müll eingesammelt werden muss. Eine Bürgerin aus der Kreisstadt hatte Montagmorgen den Anruf getätigt. Zuerst war sie an das Rathaus verwiesen worden und fühlte sich schon abgewimmelt.
2017 wurden 70 Tonnen Wildmüll eingesammelt
„Die Landkreisverwaltung ist erster Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in dieser Sache“, erklärt Kreishaussprecherin Jana Lindemann auf Nachfrage unserer Zeitung. „In vielen Fällen müssen diese Abfälle zu Lasten der Gebührenzahler eingesammelt und fachgerecht entsorgt werden“, fährt sie fort. Jedes Jahr würden dafür Kosten von rund 15.000 Euro entstehen.
Bei den Abfällen handele es sich in den meisten Fällen um Haus- und Sperrmüll sowie Bauschutt. Lindemann berichtet von jährlich etwa 50 Fällen: „Allein 2017 wurden zirka 70 Tonnen Wildmüll eingesammelt.“ Darunter zählt die Statistik auch die Anlieferungen aus den ehrenamtlichen Sammlungen in Stadt, Gemeinden und Dörfern. Ärgerlich seien natürlich die illegalen Müllentsorgungen an abgelegenen Orten, Lindemann nennt insbesondere Waldrandgebiete.
Die illegale Beseitigung von Abfall stelle in bestimmten Fällen auch eine Straftat dar, die entsprechende Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft nach sich ziehen können. Beim beschriebenen Fundort an der Hammebrücke haben die beiden ASO-Mitarbeiter sogleich nach Auffälligkeiten geschaut. „Vielleicht gibt es Hinweise auf den Herkunftsort, eine Adresse“, so Holler. Wer erwischt wird kann mit einer Geldstrafe oder einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen.
Auch Grünabfälle gehören nicht in die Natur
Auch das Entsorgen von Grünabfällen in freier Natur kann übrigens als Ordnungswidrigkeit gelten. „Grünabfälle sind unbedingt auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren, in Gartenabfallsäcken zur Biotonne zu stellen oder aber bei der ASO in Pennigbüttel oder auf den Wertstoffhöfen in Lilienthal und Schwanewede abzugeben“, sagt Jana Lindemann.
Vonseiten der Kreisabfallwirtschaft werde regelmäßig auf die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen hingewiesen. Zudem gebe es unter www.abfall-service-osterholz.de im Internet Informationen. Für Auskünfte ständen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ASO zur Verfügung.
„Der Landkreis nimmt in jedem Fall illegaler Abfallentsorgung Ermittlungen auf, um die entsprechenden Verursacher ausfindig zu machen und die Kosten für die Allgemeinheit zu minimieren“, so die Kreishaussprecherin. Man sei in der Verwaltung daher für jede Mitteilung aufmerksamer Bürgerinnen und Bürger dankbar. Wer illegale Abfallentsorgungen feststelle, möge möglichst konkret seine Beobachtungen schildern.
Vielleicht ergeben sich ja auch noch zum aktuellen Fall Beobachtungen von Spaziergängern oder Radfahrern, mit dem Hund mag der eine oder die andere ja auch noch bei anscheinend für die Übeltäter sicheren Dunkelheit unterwegs gewesen sein.