Bescheide für die Kfz-Steuer haben selten das Potenzial für große Überraschungen. Käufer eines neuen Autos wissen in der Regel vorher, was auf sie zukommt. Und wer schon länger einen Wagen fährt, für den ändert sich selten etwas. Umso größer das Erstaunen beim Ehepaar Busse aus Schwachhausen, als im Dezember ein Brief des Hauptzollamtes Bremen ins Haus flatterte.
Inhalt: Ein geänderter Steuerbescheid für ihren Ford Transit. Statt 148,27 Euro sollen die Busses für den Kastenwagen, den sie seit 18 Jahren als Transporter für ihren nebenberuflichen Hüpfburgverleih nutzen, nun 321 Euro pro Jahr zahlen. Und das auch noch rückwirkend ab Mai 2018. Begründung: Für das bislang als Lkw besteuerte Fahrzeug sei aufgrund gesetzlicher Änderungen eine Besteuerung als Pkw vorgeschrieben, da davon ausgegangen werde, dass er hauptsächlich zur Beförderung von Personen ausgelegt und gebaut worden sei.
Keine Rückbank vorhanden
„Aufgrund einer Systemanpassung haben alle Kraftfahrzeughalter, deren Zulassungspapiere mehr als zwei Sitzplätze zuließen, eine neue Einstufung als Pkw erhalten“, erklärt Volker von Maurich Pessesprecher des Hauptzollamtes Bremen.
Tatsächlich ist in der Zulassungsbescheinigung der Busses unter Zahl der Sitzplätze (Ziffer S1) „2“ eingetragen. Auch hat der Hüpfburg-Transit werksseitig weder eine Rückbank noch Fenster hinter der vom Laderaum getrennten Fahrerkabine. Beides Merkmale, die für die Beförderung von Personen typisch wären.
Mit dem Einspruch geht der Ärger los
Uwe Busse nahm wegen des vermeintlichen Irrtums telefonisch Kontakt mit den Zoll auf. „Man riet mir, Einspruch einzulegen“, berichtet er.
Doch damit ging der Ärger erst richtig los: Zehn Tage nach Absendung des Einspruchs erhielten die Busses erneut Post vom Hauptzollamt. Statt der erhofften Korrektur des Bescheides erhielten sie den Hinweis, dass es durch die „Anpassung der Prüflogik in Bezug auf die Auswertung der Sitzplatzanzahl“ des Fahrzeuges zu einer Änderung der steuerrechtlichen Fahrzeugart gekommen sei. Sollten mehr als drei Sitze im Fahrzeugschein eingetragen sein, tatsächlich aber weniger vorhanden, sei dies bei der Zulassungsbehörde zu korrigieren.
Zoll will sich nicht äußern
Wie empfohlen wurde Busse in der Zulassungsstelle vorstellig. „Man mir dann gesagt, ich müsse ein Gutachten vorlegen“, ärgert sich Busse. Das würde beim günstigsten Anbieter mindestens 100 Euro kosten, so Busse.
Warum überhaupt der ganze Aufwand, wenn doch bei der Zahl der Sitzplätze (Ziffer S1 im Zulassungsbescheid) wie gefordert eine „2“ eingetragen ist? Ein neuerlicher Anruf beim Zoll brachte Busse die Information, dass die Zahl der Sitzplätze in dem übermittelten Datensatz nicht enthalten gewesen sein soll.
„Lässt der Fahrzeughalter die offensichtliche Sitzplatzanzahl nicht in das Zulassungsdokument eintragen, ist davon auszugehen, dass jederzeit weitere Fahrzeugsitze ohne technische Veränderung in das Fahrzeug eingebaut werden können“, erläutert von Maurich. Mit Hinweis auf den Datenschutz wollte er sich zum Einzelfall gegenüber dem WESER REPORT nicht äußern.
Fall bleibt rätselhaft
So bleibt vorerst rätselhaft, warum Uwe Busse ein Gutachten vorlegen soll, für eine Korrektur der Zulassungsdokumente, die gar nicht notwendig erscheint, da ja die richtige Eintragung vorhanden ist. Uwe Busse hat für Montag einen Termin beim Hauptzollamt bekommen. Vielleicht bringt der Licht ins Dunkel.