Die Entfernung von Graffiti ist nicht nur mühselig, sondern auch teuer. Schmierer können 30 Jahre zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Symbolfoto: WR
Viertel

Polizei nimmt Schmiererinnen fest

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Einsatzkräfte nahmen in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch im Viertel zwei 18 und 19 Jahre alte Graffiti-Sprayerinnen vorläufig fest. Die Polizei ermittelt und sucht nach weiteren Geschädigten.

Ein 26 Jahre alter Polizist, der privat unterwegs war, wurde in der Bleicherstraße auf die jungen Frauen aufmerksam. Aus ihren mitgeführten Taschen klangen blecherne Geräusche und eine der beiden hielt eine Spraydose in der Hand.

Der 26-Jährige informierte daraufhin seine in Dienst befindlichen Kollegen. Einsatzkräfte konnten das Duo antreffen und kontrollieren. Die 18- und 19-Jährigen hatten nach Polizeiangaben frische Farbe an den Händen und an der Bekleidung.

Spraydosen im Hauseingang

Die zuvor mitgeführten Taschen konnten in einem Hauseingang aufgefunden werden. Darin befanden sich zahlreiche Spraydosen und diverse Schablonen mit dem Schriftzug „eszet“.

In der Bleicherstraße konnte ein frischer mit blauer Farbe aufgetragener Schriftzug, „Good Kros“ festgestellt werden. Mögliche weitere Geschädigte mit den beschriebenen Schriftzügen werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.

30 Jahre zivilrechtliche Ansprüche

Hinweis der Polizei: Illegale Graffiti sind Sachbeschädigungen, der Verursacher macht sich schadenersatzpflichtig und wird strafrechtlich verfolgt. Wer mit 18 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 48. Lebensjahr für den von ihm verursachten Schaden zur Kasse gebeten zu werden. Denn so lange gelten die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter.

Wird nur ein einzelner Täter aus einer Gruppe von Sprayern überführt, haftet er zudem für den gesamten Schaden.

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