Kurz vor Mitternacht meldeten Zeugen über den Notruf der Polizei, dass sie beobachtet haben, wie ein junger Mann einer Frau eine Schusswaffe an den Kopf hielt. Anschließend seien die zwei zusammen in einer Wohnung verschwunden.
Zahlreiche Polizisten, darunter Spezialeinsatzkräfte, waren im Einsatz. Schnell stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei der vermeintlichen Schusswaffe um einen Spielzeugrevolver handelte. Der 12-Jährige hatte mit seiner 24 Jahre alten Schwester vor dem Haus gespielt und ihr dabei die Spielzeugwaffe an den Kopf gehalten.
Die Polizei Bremen prüft, ob die Kosten für diesen Einsatz in Rechnung gestellt werden können.
Die Bundesfamilienministerin ist ja auch immer noch im Amt
Ihre Studienabschlussarbeit soll an vielen Stellen textliche „Repliken“ enthalten. So Vroniplaq. Die Prüfung durch die Uni in Berlin dauert schon über Monate und die Aberkennung des akademischen Grades der Bundesfamilienfamilienministerin sowie ihr freiwilliger Rücktritt lassen auf sich warten, obwohl bereits aufgedeckt worden ist, dass an 30 Stellen gefälscht worden ist. Schlichtweg unverantwortlich.
Waffen, die nichts anderes sind, als Replikate ihrer echten „Vorbilder, als Spielzeug zu produzieren und in den Handel zu bringen, ist immer noch nicht verboten. Schlichtweg unverantwortlich.
Die Kosten müssen über den Klageweg von Seiten der zuständigen, senatorischen Behörde, der Herstellerindustrie solcher Duplikate für Kinderhände aufs Auge gedrückt werden. Denn seit Jahren sind solche Waffen als „Spielzeug“ im Handel. Und die Bundesregierung hat überhaupt nichts dazu gelernt.