Mustafa Güngör, bildungspolitischer Sprecher der SPD, Foto: SPD Neuer Chef der SPD-Fraktion: Mustafa Güngör.
Bremer SPD-Fraktion

Güngör schlägt Grotheer

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Die Bremer SPD-Bürgerschaftsfraktion hat einen neuen Vorsitzenden. Nach einer harten Abstlmmung.

Mit 12 zu 11 Stimmen hat sich Mustafa Güngör gegen Antje Grotheer durch. Er ist jetzt Vorsitzender der SPD-Fraktion in der Bremer Bürgerschaft. Der 43-jährige Osterholzer ist der erste Politiker auf diesem Posten mit Migrationshintergrund. Seine Eltern stammen aus der Türkei. „Wir müssen verstärkt den Kontakt zu den Menschen in Bremen und Bremerhaven suchen“, umriss Güngör seine neue Aufgabe.

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Eine Antwort

  1. Gunnar-Eric Randt sagt:

    Kontakt zu Menschen suchen?
    Wer konnte, hat sich bereits aus Bremen und Bremerhaven verabschiedet. Gerade türkischstämmige Menschen wollen Platz greifen und gehen mit ihren heimatlich in Deutschland stammverwurzelten Abgeordnetenkollegen und Familienmenschen unter den Bürgern und Wählern in Bremen, aber auch deutschlandweit. interfraktionell gegen alleinstehende Menschen mit Schwerbehinderungen gnadenlos vor, die dafür aus Vernunftgründen, auch noch kinderlos und ohne Familie und Verwandtschaft auf der Welt und in Bremen leben, vor. Um zu überleben, ist Betroffenen der Misere, die Folge der Politik im Frauen- und Familienwahn ist, zu raten, ihr Heil in der Flucht zu suchen, selbst sofern sie dafür von Familienmenschen, die sie aus Eigennutz und um sie auszunutzen, dabei unterstützen. Hauptsache ist dabei, dass sie sich selbst schützen können und als Betroffene noch eine Chance erarbeiten können, das Bundesverfassungsgericht einzuschalten, dass in plausibel dargestellten Fällen die einzige und letzte Instanz ist, diese Minderheit unter den Alleinstehenden und Schwerbehinderten ernst zu nehmen, wie in einem Fall eines Vertreters dieser schwächsten Minderheit in Deutschland, gelungen ist.

    Bremer against social fascism

    Schwerbehinderte Menschen müssen sich vorsehen bei Krankmeldungen
    Bremer, die aus durchweg schlechten Erfahrungen mit Medizinern und Angehörigen beider christlichen Konfessionen im Exil leben, raten Schwerbehinderten dringend davon ab, sich krankschreiben zu lassen, werden sie auf ihrem Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst, beispielsweise an der Hochschule Bremen, über Jahre gemobbt. Hier sind Kollegen, als ehemalige Personalräte, nicht bereit, sich im Falle eines Dienstunfalles, so um sie zu kümmern, dass sie eine Chance haben, eine Unfallrente oder eine Anerkennung durch die Berufsgenossenschaft zu erzielen. Kollegen gehen nicht, obwohl sie mitbekommen, dass der Schwerbehinderte sich, als Mann ohne Familie und Verwandtschaft auf der Welt, in einer Ausnahmesituation befindet, zu einem Vorgesetzten, um die Unfallmeldung dingfest zu machen. Sind sie am Mobbing beteiligt, wissen sie nämlich, dass auch die Vorgesetzen auf Leitungsebene alles daran setzen, den als unangenehm empfundenen Schwerbehinderten zu schaden und loszuwerden. Das Erinnerungsvermögen dieser ehemaligen Personalräte leidet entsprechend, werden sie später gebeten, den Menschen mit Schwerbehinderungen zu unterstützen.

    Anwälte für Mietrecht – hier Jochem und Bernbacher -die sich vorgeblich für Mieter einsetzen, Mandanten sofern es darauf ankommt auch vor Gericht „über die Klinge springen lassen“, aber auch auswärtige für Arbeits- und Sozialrecht – hier Skrziepietz und Waaga -, die zeitnah am selben Tag von dem Ereignis vom Betroffenen unterrichtet worden sind und dem der Betroffene die Situation schilderte, weshalb er in einer über 8 Jahre andauernden Mobbingsituation und einem laufenden Arbeitsrechtsprozess sich nicht noch mehr Ärger wegen der Meldung eines Dienstunfalles einhandeln wollen, gehen nicht zum Wohle des Mandanten hierauf ein, obwohl sie wissen, dass ihr schwerbehinderter Mandant in allen Lebenslagen, insbesondere auch in seiner Partnerschaft, um sein Überleben und um seinen Leumund kämpft, der bereits durch Dritte im Kreise von Juristen und im Umfeld des Schwerbehinderten, in der Folge der Handlungsweisen dieser Dritten, erheblich Schaden genommen hat.

    Ärzte in einer großen Gemeinschaftspraxis in Bremen-Findorff, die sie wegen eines Rückenleidens, von dem mehr als fünf Wirbel betroffen sind, mit schweren Schmerzmitteln versorgen und trotzdem noch arbeiten lassen, vertuschen die Meldung des Unfalles, die zeitnah an sie erfolgte und weisen Betroffene nicht darauf hin, dass sie einen Durchgangsarzt aufsuchen müssen. Eine als mehr als schluderig zu bezeichnende Führung von Patientenakten und Ärzte, die in der Personalführung innerhalb der Praxis nicht durchsetzungsfähig sind, sollten gemieden werden und finden sich insbesondere in der großen Gemeinschaftspraxis in Bremen-Findorff. Das Fehlverhalten, das auch von Kollegen der Götter ein weiß außerhalb der Praxis an den Tag gelegt wird, führt dazu, dass es bei der späteren Anzeige des Betroffenen des Unfalles, selbst und gerade bei der Unfallkasse, zu erheblichen Problemen kommt, die sie zusätzlich im wahrsten Sinne des Wortes in Teufels Küche bringt. Vertuschung, die in Folge der Überlastung der beteiligten Ärzte und zur Rettung ihres Ansehens als „Götter in weiß“ dient, schädigt den Patienten in solchen Fällen nachhaltig.

    Schwerbehinderte, die glauben, dass das Amt für Versorgung und Integration und dessen ärztliche Mitarbeiterinnen sie unterstützen, müssen sich eines Besseren belehren lassen. Sie werden mit der lapidaren Bemerkung, weshalb es den anfragenden Betroffenen besser ergehen solle, auf den Klageweg verwiesen, der lang und in keinem Falle barrierefrei gestaltet ist. Schließlich sind es Akademiker unter Ärzten und Juristen, die sich gern einen menschenunwürdigen mit Vertretern dieser Minderheit unter Schwerbehinderten und Alleinstehenden machen.

    Haben Betroffene noch dazu eine falsche Partnerin, die nur an sich denkt, um ihr Nichtstun in Sachen Arbeitswilligkeit zu pflegen und sie dabei den Schwerbehinderten ausnutzt, der sie gegen Dritte als Zeugin bedarf, sind sie erst recht verloren.
    Mehrfach chronisch erkrankte werden vor Sozialgerichten in Bremen und Niedersachsen als alleinstehende Männer mit Schwerbehinderungen pauschal menschenunwürdig behandelt, was Rechtsanwälte, wie Thomas Röwekamp, die in Bremen politisch aktiv sind, auf schamlose Art und Weise und gegen ihren Mandanten ebenfalls auszunutzen verstehen.

    Erst das Bundesverfassungsgericht kommt nach umfänglicher Schilderung des Falles, die der Betroffene selbstverständlich selbst vornehmen muss, zu dem Schluss, Schwerbehinderten, die eine Minderheit unter Alleinstehenden und Schwerbehinderten, die aus Vernunftgründen kinderlos geblieben sind, um ihre seltenen Krankheiten nicht zu vererben, ein Aktenzeichen vor dem ersten Senat zu erteilen. Hiermit geht vom Bundesverfassungsgericht im vorliegenden Fall die Empfehlung aus, den Anwalt, der sich in Bremen politisch engagiert, strafrechtlich verfolgen zu lassen.

    Die Oberstaatsanwaltschaft in Bremen, die seit Jahren von dem Fall weiß, da er dort zur Anzeige gebracht worden ist, legt die Hände in den Schoß. Die letzte Hoffnung für Schwerbehinderte lieg darin, einen Anwalt zu finden, der bereit ist, einen Kollegen, gemäß der Empfehlung des Bundesverfassungsgerichtes, zu verklagen. Die Bundesrechtsanwaltskammer, als Organ der Rechtspflege unter ihren Mitgliedern, tut entsprechend wenig, geht es um solch umfängliche Beschwerden, die oftmals der durch sie vorgegebenen Frist nicht eingebracht werden konnten, da etliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte, den auch in seiner Privatsphäre schamlos ausgenutzten Schwerbehinderten, keine Zeit lassen, sich zeitnah um diese Angelegenheiten zu kümmern.

    Schwerbehinderte mit seltenen Mehrfacherkrankungen ist zu raten, sich keine Arbeit zu suchen und schon gar nicht im öffentlichen Dienst oder sich niemals krank schreiben zu lassen, da die Auffassungsgabe von Ärzten, trotz ihres akademischen Grades und die Sozialkompetenz in solchen Fällen als ausgesprochen Mangelhaft darstellbar ist. Insbesondere dann, müssen Fachärzte über den Tellerrand ihrer Fachdisziplin hinaussehen, bricht ihre kleine Welt als Gott in weiß zusammen, wofür sie letztendlich die Schuld beim betroffenen Patienten sehen, zumal hat der, auch in der Privatsphäre und seinem unmittelbaren Umfeld nur Menschen, die seine Situation zu eigenen Gunsten ausnutzen können, da der Betroffene von ihnen in der Form, wie oben geschildert, abhängig ist und selbst auf Grund der über Jahrzehnte andauernden Überlastung auch fehlerhaft handelte im Sinne der gesetzlichen Vorgaben zur Fristeneinhaltung.

    Wuchs der Betroffene noch dazu in Kreisen auf, die von vornherein als Mobbingbereit einzuschätzen sind, beispielsweise als Sohn einer alleinerziehenden, nie verheiratet gewesenen Krankenschwester und ihrer Kolleginnen und Kollegen, sowie mit einem Ausbilder der Bereitschaftspolizei, mit einer Hebamme zur Frau im so genannten Freundeskreis der Mutter auf, wird er zum Spielball der Gesellschaft, die sich an seinem Leid weidet, anstatt in unbürokratischer Form helfen zu wollen und Beistand zu leisten. Kirchenvertreter sind in diesem Zusammenhang übrigens auch als die schlechtesten zur Verfügung stehenden Ansprechpartner in diesen Fällen ausgemacht.

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