Bäckerei mit angeschlossenem Café dürfen sonntags auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten Brot und Brötchen verkaufen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Denn solche Bäckereie stuften die Richter als Gaststätten ein, und Gaststätten sind nicht an die Ladenöffnungszeiten gebunden. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale. Sie wollte einem Backwaren-Hersteller in München verbieten, auch sonntagnachmittags Brötchen zu verkaufen. Denn in Bayern dürfen die Bäckereien an Sonntagen nur drei Stunden lang öffnen.
Der Bundesgerichtshof entschied gegen die Wettbewerbszentrale. Denn in den Filialen der verklagten Bäckerei stehen Tische und Stühle. Deshalb handle es sich hier um ein Mittelding zwischen Café und Laden, urteilten die Richter. Solch ein Mischbetrieb könne sich auf das Gaststättengesetz berufen, und das erlaubte längere Öffnungszeiten als das Ladenschlussgesetz.
Allerdings erlaubt das Gaststättengesetz außerhalb der Ladenzeiten nur den verkauf von „zubereiteten Speisen“. Sind unbelegte Brötchen solch zubereitete Speisen? Der Bundesgerichtshof sagt ja und schließt sich damit dem Oberlandesgericht München an, das zuvor schon über den Fall geurteilt hatte. Laut Bundesgerihctshof ist es egal, ob die Backwaren direkt in der Filiale produziert werden und über eine Selbstbedienungstheke verkauft werden.