Pro: Arno Gottschalk, Finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion
Die Einigung auf eine Neuregelung der Grundsteuer ist gut für Bremen. Man darf nicht vergessen: Bis Ende dieses Jahres war eine Reform zwingend. Hätte man sich nicht geeinigt, wäre die Steuer ersatzlos weggefallen – ein Minus von 200 Millionen Euro für Bremen. Die nun erzielte Einigung ist aber auch inhaltlich richtig. Wir wollen nicht mehr Geld einnehmen als vorher, das ist auch im Koalitionsvertrag festgelegt. Aber die Steuer wird gerechter berechnet. Sie basiert nun auf dem tatsächlichen Wert der Immobilie und nicht mehr auf veralteten Werten. Und für mich als Sozialdemokraten sind vor allem zwei Dinge wichtig: Sozialer Wohnungsbau sowie kommunale und gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften können entlastet werden. Und wir erhalten die Möglichkeit, die Grundsteuer für unbebaute, aber baureife Grundstücke höher anzusetzen – ein Mittel gegen Spekulationen mit Grundstücken.
Contra: Ingmar Vergau, Geschäftsführer Haus & Grund Bremen
Sinnvoll ist die Nutzung der Öffnungsklausel für ein eigenes Landesgesetz zur Regelung der Grundsteuer im „Flächenmodell“. Für die Verwaltung und Steuerzahler ist dieses Modell im Vollzug am kostengünstigsten und schnellsten. Es knüpft an Pauschalwerte bei den Grundstücksflächen und den Gebäudeflächen an, unterteilt nach Gebäudearten. Die Neuregelung muss transparent, unbürokratisch und aufkommensneutral gestaltet werden. Alles andere führt dazu, dass alle Grundstücke in Bremen aufwendig und teuer neu bewertet werden müssen und bestimmte Gebäudetypen und Lagen unverhältnismäßigen Steigerungen unterliegen. Die Grundsteuerreform darf nicht für Steuererhöhungen missbraucht werden. Bremen und Bremerhaven haben mit der Festlegung der steuerlichen Hebesätze das letzte Wort bei der endgültigen Steuerbelastung ihrer Bürger. Bitte mit Augenmaß! Die Grundsteuer trifft alle Bewohner.
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