Frisches Brot gehört für viele zu jedem Frühstück. Da dürfen gerade Sonntags knackige Brötchen nicht fehlen. Dass ein Brot ein Brot ist, wurde nun gerichtlich festgestellt. Foto: pixabay
Einzelhandel

Ein Brot ist ein Brot

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Der Bundesgerichtshof entscheidet über Sonntagsöffnungen der Bäcker und macht Back-Cafés zu Gaststätten.

Sonntags frische Brötchen kaufen zu können ist ein Privileg, das nicht den ganzen Tag über für alle gilt. Die Regelung der Ladenöffnungszeiten obliegt den Bundesländern. Während in Niedersachsen Bäckereien sonntags fünf Stunden geöffnet sein dürfen, müssen die Bäcker im benachbarten Bremen bereits nach drei Stunden ihre Türen wieder schließen. Es sei denn es handelt sich um ein Ladengeschäft mit Café-Betrieb. Für viele blieb dann am Nachmittag nur noch der Weg zur Tankstelle. „Für das Bäckerhandwerk war dies eine unangemessene Ungerechtigkeit“, sagt Wilhelm Haferkamp, Innungsobermeister für Delmenhorst und den Landkreis Oldenburg. Doch diese Zeiten scheinen nun vorbei.

Bundesgericht unterscheidet zwischen Backshops und -Cafés

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe musste den Fall einer Münchener Bäckereikette gegen die Wettbewerbszentrale verhandeln. Jene Wettbewerbszentrale, die eine unabhängige Institution der Selbstkontrolle für faire Wettbewerbsbedingungen ist, hatte gegen die Bäckereikette auf Unterlassung geklagt, da diese in ihren Filialen sonntags länger als die in Bayern erlaubten drei Stunden Brötchen verkauft hat. „Die Meinung der Wettbewerbszentrale ist für das Handwerk wenig hilfreich und auch absolut nicht gerecht“, sagt Haferkamp und verweist wieder auf die Tankstellen. So sahen es auch die Richter in Karlsruhe und sprachen dem Angeklagten das Recht zu, an seiner Verkaufspraxis festzuhalten. Des Pudels Kern liegt also in der Frage, ob für Bäckereien mit Café-Betrieb das Gaststättengesetz oder das Ladenschlussgesetz zu gelten habe. Und das Gericht hat hier nun eindeutig die bislang von vielen Bäckereien praktizierte Rechtsauslegung bestätigt und differenziert rechtlich zwischen Bäckereien mit und ohne Café.

Bei den Delmenhorster Bäckern wird sich wenig ändern

Für Thomas Stockinger, Geschäftsführer der Bäckerei Meyer Mönchhof ist das Urteil überfällig gewesen. Aber für sein Unternehmen sieht er durch das Urteil keine Folgen: „Wir haben Filialen in Supermärkten, die keine separaten Eingänge haben, die können wir sonntags gar nicht öffnen. Andere öffnen ein paar Stunden und die Cafés, die wir auch betreiben, sind sowieso den ganzen Tag geöffnet“. So hält es auch Sabine Tönjes von der gleichnamigen Landbäckerei aus Ganderkesee: „Für unsere Cafés haben wir Schankgenehmigungen eingeholt, damit zählen diese nicht mehr als Backfilialen, sondern als Gaststätten und unterliegen ohnehin nicht mehr dem Ladenschlussgesetz“. Diese Differenzierung wollte die Wettbewerbszentrale nicht durchgehen lassen und verlangte, alle Bäckereien gleich zu behandeln, ob diese nun Tische, Stühle und Toiletten vorhält, um dort belegte Brötchen und Torten zu verspeisen oder ob es sich nur um Theke und Ofen handelte und man die feilgebotenen Waren direkt mit nach Hause nahm. Das Gericht machte hier keinen Unterschied und stellte fest, dass ein Brot ein Brot sei, ob belegt oder nicht, man könne es sofort verzehren. „Natürlich kann man sich nun fragen, ob man nicht zwischen einem Sandwich und einem Laib Vollkornbrot unterscheiden müsse, aber das würde dann doch schnell haarspalterisch“, sagt Stockinger. So wird also weiterhin auch sonntags verkauft.

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Eine Antwort

  1. Gunnar-Eric Randt sagt:

    Brot für die Welt. Aber der Aufschnitt bleibt hier.

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