Ein Bürger in Bremen-Osterholz fand am Montag auf seinem Dachboden einen Radium-Trinkbecher. Er informierte daraufhin die Feuerwehr, die erstmal großräumig absperrte.
Der Absperrradius wurde nach Klärung des Sachverhalts und Einschätzung des Fachberaters für Gefahrstoffe auf wenige Meter verkleinert. Erste Messungen zeigten keine erhöhten Strahlungswerte. Ein Feuerwehrbeamter wurde mit einem Kontaminationsschutzanzug und einem Atemschutzgerät ausgerüstet und packte den Gegenstand in ein Überfass. Der Becher wurde sichergestellt und wird nach Feuerwehrangaben nun einer fachgerechten Entsorgung zugeführt.
Überbleibsel aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts
Radium-Becher sind nach Angaben des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz häufig Überbleibsel einer in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts fälschlich angenommenen gesundheitsfördernden Wirkung. Von der Handhabung eines solchen Geräts gehe keine unmittelbare Gefahr aus, solange das Gerät nicht geöffnet oder beschädigt werde. Bei intaktem Gerät sei die Strahlung so gering, das sich eine Person mehr als 2.000 Stunden permanent in einem Meter Abstand von dem Radiumtrinkbecher aufhalten müsse um ernsthaft Schaden zu nehmen.
Radiumtrinkbecher können jedoch gefährlich werden, wenn sie durch mechanische Einwirkung zerstört werden, etwa bei der Schrottverarbeitung. In diesem Fall kann es zu einer Freisetzung des im Gerät eingeschlossenen Radiums kommen. Wenn das freigesetzte Radium anschließend unbemerkt in den menschlichen Körper gelangt, zum Beispiel durch das Einatmen von Stäuben oder die unbeabsichtigte Aufnahme über den Magen-Darm-Trakt, kann es dort zu gesundheitlich relevanten Strahlenexpositionen und Dosiswerten kommen.
Vermutlich noch zahlreiche Becher im Umlauf
Vermutlich sind auch heute noch zahlreiche Radium-Trinkbecher in Umlauf. Die heutigen Eigentümer haben in der Regel keine Kenntnis vom radioaktiven Inhalt der Geräte und sind häufig durch Erbschaften, Dachbodenfunde, Flohmarkt- oder Ebay-Käufe in den Besitz gekommen. Die Geräte werden meist als optisch und technisch werthaltige Objekte betrachtet und deshalb gerne aufgehoben.
Der Besitz eines Radium-Trinkbechers bedarf nach heutigen Regelungen einer strahlenschutzrechtlichen Genehmigung. Die Aufsichtsbehörden sind aus den genannten Gründen gehalten, solche Geräte bei Bekanntwerden sicherzustellen und der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.